Forderungsanmeldung im selbständigen Beweisverfahren

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Choaca
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#1

16.05.2022, 16:11

Huhu,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Die Gegenseite hat Insolvenz angemeldet und ich bin etwas unsicher....

Wir haben einmal das selbständige Beweisverfahren (beendet) und sodann die Gegenseite im Klageverfahren (zweite Akte) zunächst außergerichtlich aufgefordert, den Betrag aus dem selbständigen Beweisverfahren zu zahlen.

Liege ich richtig, dass ich folgende Forderungen anmelde:

erste Akte: unsere Kosten im SB-Verfahren

zweite Akte: Hauptforderung + unsere Kosten.

Ich bedanke mich recht herzlich für eure Antworten =). :thx
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paralegal6
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#2

17.05.2022, 03:52

Verstehe es zwar nicht ganz mit Klage und außergerichtlich aber du meldest alles an was vor Verfahrenseröffnung entstanden ist
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