Forderungen verrechnen vor und nach Insolvenzeröffnung
Verfasst: 12.04.2022, 12:15
Hallo zusammen,
mir bereitet gerade ein Verfahren Kopfschmerzen. Wir sind Insolvenzverwalter. In einem Verbraucherinsolvenzverfahren hat ein Gläubiger die an den Schuldner zu zahlende Rente mit Betragsrückständen (Sozialversicherung) vor sowie auch nach Insolvenzeröffnung verrechnet.
Die Verrechnung vor Insolvenzeröffnung ist meines Erachtens anfechtbar bzw. es greift die Rückschlagsperre v. 3 Mon. Nach Insolvenzeröffnung darf der Gläubiger nach § 94 InsO die Rente verrechnen.
Angemeldet hat der Gläubiger nicht. Zusammenrechnung wurde bereits beantragt jedoch noch nicht beschieden.
Wie sieht Ihr die Rechtslage?
LG
mir bereitet gerade ein Verfahren Kopfschmerzen. Wir sind Insolvenzverwalter. In einem Verbraucherinsolvenzverfahren hat ein Gläubiger die an den Schuldner zu zahlende Rente mit Betragsrückständen (Sozialversicherung) vor sowie auch nach Insolvenzeröffnung verrechnet.
Die Verrechnung vor Insolvenzeröffnung ist meines Erachtens anfechtbar bzw. es greift die Rückschlagsperre v. 3 Mon. Nach Insolvenzeröffnung darf der Gläubiger nach § 94 InsO die Rente verrechnen.
Angemeldet hat der Gläubiger nicht. Zusammenrechnung wurde bereits beantragt jedoch noch nicht beschieden.
Wie sieht Ihr die Rechtslage?
LG