Klageverfahren gegen gelöschte Firma
Verfasst: 07.04.2022, 13:35
Hey ihr Lieben,
ich hoffe, ihr seid alle putz und munter. Ich hänge hier mit Schüttelfrost und bisschen Fieber in der Kanzlei.
Bevor ich allerdings das Weite suchen kann, brauche ich eure Hilfe.
Zum Sachverhalt:
Wir haben gegen ein klagabweisendes Urteil frist- und formgerecht Berufung eingelegt. Die Gegenseite ist eine GmbH.
Nun hat sich beim Blick in das Handelsregister ergeben, dass die Gesellschaft gem. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst wurde. Der Beschluss ist vom 7. März 2022 und das Berufungsgericht hat am 12. April 2022 einen Gerichtstermin anberaumt. Nun weiß ich bereits, dass Verfahren Insolvenzeröffnung gem. § 240 ZPO unterbrochen sind.
Offenbar hat das LAG noch keine Kenntnis von der Auflösung der Gesellschaft. Wäre es klug, dem LAG die Auflösung der Gesellschaft anzuzeigen? Der RA hat mich gefragt, ob das Verfahren gegen die Gesellschafter fortgesetzt werden kann, was bei einer Löschung der Gesellschaft wahrscheinlich so nach Bauchgefühl eher nicht in Frage kommen dürfte.
Weiterhin haben wir beantragt, dem Kläger für das Berufungsverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Wird darüber das LAG entscheiden?
Ihr merkt schon, bin kein Experte im Insolvenzrecht.
1000 Mal danke für jede Antwort, damit ich mich endlich in die Decke einrollen kann.
ich hoffe, ihr seid alle putz und munter. Ich hänge hier mit Schüttelfrost und bisschen Fieber in der Kanzlei.
Bevor ich allerdings das Weite suchen kann, brauche ich eure Hilfe.
Zum Sachverhalt:
Wir haben gegen ein klagabweisendes Urteil frist- und formgerecht Berufung eingelegt. Die Gegenseite ist eine GmbH.
Nun hat sich beim Blick in das Handelsregister ergeben, dass die Gesellschaft gem. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst wurde. Der Beschluss ist vom 7. März 2022 und das Berufungsgericht hat am 12. April 2022 einen Gerichtstermin anberaumt. Nun weiß ich bereits, dass Verfahren Insolvenzeröffnung gem. § 240 ZPO unterbrochen sind.
Offenbar hat das LAG noch keine Kenntnis von der Auflösung der Gesellschaft. Wäre es klug, dem LAG die Auflösung der Gesellschaft anzuzeigen? Der RA hat mich gefragt, ob das Verfahren gegen die Gesellschafter fortgesetzt werden kann, was bei einer Löschung der Gesellschaft wahrscheinlich so nach Bauchgefühl eher nicht in Frage kommen dürfte.
Weiterhin haben wir beantragt, dem Kläger für das Berufungsverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Wird darüber das LAG entscheiden?
Ihr merkt schon, bin kein Experte im Insolvenzrecht.
1000 Mal danke für jede Antwort, damit ich mich endlich in die Decke einrollen kann.