Klageverfahren gegen gelöschte Firma

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Spiderman
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#1

07.04.2022, 13:35

Hey ihr Lieben,

ich hoffe, ihr seid alle putz und munter. Ich hänge hier mit Schüttelfrost und bisschen Fieber in der Kanzlei. :-?

Bevor ich allerdings das Weite suchen kann, brauche ich eure Hilfe.

Zum Sachverhalt:

Wir haben gegen ein klagabweisendes Urteil frist- und formgerecht Berufung eingelegt. Die Gegenseite ist eine GmbH.

Nun hat sich beim Blick in das Handelsregister ergeben, dass die Gesellschaft gem. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst wurde. Der Beschluss ist vom 7. März 2022 und das Berufungsgericht hat am 12. April 2022 einen Gerichtstermin anberaumt. Nun weiß ich bereits, dass Verfahren Insolvenzeröffnung gem. § 240 ZPO unterbrochen sind.

Offenbar hat das LAG noch keine Kenntnis von der Auflösung der Gesellschaft. Wäre es klug, dem LAG die Auflösung der Gesellschaft anzuzeigen? Der RA hat mich gefragt, ob das Verfahren gegen die Gesellschafter fortgesetzt werden kann, was bei einer Löschung der Gesellschaft wahrscheinlich so nach Bauchgefühl eher nicht in Frage kommen dürfte.

Weiterhin haben wir beantragt, dem Kläger für das Berufungsverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Wird darüber das LAG entscheiden?

Ihr merkt schon, bin kein Experte im Insolvenzrecht.

1000 Mal danke für jede Antwort, damit ich mich endlich in die Decke einrollen kann. :-?

:thx
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paralegal6
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#2

11.04.2022, 11:27

Das Verfahren ist automatisch unterbrochen, auch falls ihr einen Titel erwirken solltet weil es das LAG nicht merkt zählt dieser nicht. Das absichtlich zu verschweigen finde ich auch unklug. Sollte der RA auch wissen. Was steht denn in den Insolvenzbekanntmachungen wie weit das Verfahren ist? Vielleicht könnt ihr noch was anmelden. Oder geht es um rückständigen Lohn? Indolvenzgeld beantragen?
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#3

12.04.2022, 10:32

paralegal6 hat geschrieben:
11.04.2022, 11:27
Das Verfahren ist automatisch unterbrochen, auch falls ihr einen Titel erwirken solltet weil es das LAG nicht merkt zählt dieser nicht. Das absichtlich zu verschweigen finde ich auch unklug. Sollte der RA auch wissen. Was steht denn in den Insolvenzbekanntmachungen wie weit das Verfahren ist? Vielleicht könnt ihr noch was anmelden. Oder geht es um rückständigen Lohn? Indolvenzgeld beantragen?
Danke Dir. Hatte am Freitag den Inso Beschluss, dass das Verfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet wurde, an das LAG gesandt. Der zu erwartende Beschluss kam dann gestern, dass der Termin heute aufgehoben wurde, wegen Verfahrensunterbrechung § 240 ZPO.

Zu Deiner Frage nach dem Stand des Verfahrens ist es so, dass die Firma gelöscht wurde.

Also die Lohnansprüche betrifft die Insolvenzmasse, deswegen hatte ich da am Donnerstag noch einen Insolvenzgeldantrag gestellt gehabt. Nun wäre die Frage noch wegen dem Kündigungsschutz zu klären. Keine Ahnung wie es sich damit verhält. Werde dazu einfach mal mit der Sachbearbeiterin telefonieren beim Insolvenzverwalter.
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paralegal6
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#4

14.04.2022, 17:42

Kündigungsschutz ist relativ egal, der Verwalter könnte ja auch kündigen, das wären max. 3 Monate. mMn lohnt sich da nix zu unternehmen
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