Forderungsanmeldung per beA? (Inso-Verw ist RA)
Verfasst: 14.03.2022, 14:07
Hallo Hallo Zusammen,
ich frage mich ob wir unsere Forderungsanmeldung auch per beA einreichen können- anstelle des Versands des Original per Post.
Ich habe dazu nun einige unterschiedliche Meinungen gehört. Ich meine das es gehen sollte / könnte, mit Blick auf § 174 (4) InsO muss der Verwalter zustimmen aber tendenziell nutzen wir nun ja auch alle beA, ich denke das die Mehrheit nun auch dafür wäre.
Sobald ein Titel im Spiel ist muss man diesen dann denke ich nachsenden ...
Mich würde interessieren wie ihr das handhabt? Gerade beim Thema Forderungsanmeldung möchte ich besonders vorsichtig sein - um die Fristen zur rechtzeitigen Anmeldung nicht zu reißen ...
Liebe Grüße aus Bielefeld,
Maike
ich frage mich ob wir unsere Forderungsanmeldung auch per beA einreichen können- anstelle des Versands des Original per Post.
Ich habe dazu nun einige unterschiedliche Meinungen gehört. Ich meine das es gehen sollte / könnte, mit Blick auf § 174 (4) InsO muss der Verwalter zustimmen aber tendenziell nutzen wir nun ja auch alle beA, ich denke das die Mehrheit nun auch dafür wäre.
Sobald ein Titel im Spiel ist muss man diesen dann denke ich nachsenden ...
Mich würde interessieren wie ihr das handhabt? Gerade beim Thema Forderungsanmeldung möchte ich besonders vorsichtig sein - um die Fristen zur rechtzeitigen Anmeldung nicht zu reißen ...
Liebe Grüße aus Bielefeld,
Maike