Seite 1 von 1

Forderungsanmeldung per beA? (Inso-Verw ist RA)

Verfasst: 14.03.2022, 14:07
von maike.gr
Hallo Hallo Zusammen,

ich frage mich ob wir unsere Forderungsanmeldung auch per beA einreichen können- anstelle des Versands des Original per Post.

Ich habe dazu nun einige unterschiedliche Meinungen gehört. Ich meine das es gehen sollte / könnte, mit Blick auf § 174 (4) InsO muss der Verwalter zustimmen aber tendenziell nutzen wir nun ja auch alle beA, ich denke das die Mehrheit nun auch dafür wäre.

Sobald ein Titel im Spiel ist muss man diesen dann denke ich nachsenden ...

Mich würde interessieren wie ihr das handhabt? Gerade beim Thema Forderungsanmeldung möchte ich besonders vorsichtig sein - um die Fristen zur rechtzeitigen Anmeldung nicht zu reißen ...

Liebe Grüße aus Bielefeld,

Maike :wink1

Re: Forderungsanmeldung per beA? (Inso-Verw ist RA)

Verfasst: 14.03.2022, 14:28
von Anahid
Ich hab schon Forderungsanmeldungen per beA geschickt und das war kein Problem.

Re: Forderungsanmeldung per beA? (Inso-Verw ist RA)

Verfasst: 14.03.2022, 15:35
von sh161
Ich mache das seit gut drei Jahren (seit das beA 2018 wieder anlief) nur noch so. Es gab nie Gemecker.

Re: Forderungsanmeldung per beA? (Inso-Verw ist RA)

Verfasst: 14.03.2022, 16:11
von Schnorri2000
An der Stelle mal auf folgendes hingewiesen: Den Titel muss man bei der Forderungsanmeldung schon längst nicht mehr im Original vorlegen. Arbeite bei einem Inso-Verwalter und ja, man kann die hier ohne Probleme per beA einreichen. Und wie gesagt Titel im Original muss der Forderungsanmeldung nicht beiliegen.

Re: Forderungsanmeldung per beA? (Inso-Verw ist RA)

Verfasst: 17.05.2022, 09:57
von Andrea2012
Wir nehmen Forderungsanmeldungen per bea an (was auch gesetztlich so logisch ist). Titel im Original müssen wie von Schnorri2000 gesagt nicht mehr im Original eingereicht werden. Eine Kopie (oder eben per bea) ist ausreichend.

Re: Forderungsanmeldung per beA? (Inso-Verw ist RA)

Verfasst: 21.05.2022, 22:28
von paralegal6
Verwalter kann beA akzeptieren, muss er aber nicht, es ist ja auch nicht jeder Verwalter Anwalt. Würde es sicherheitshalber auch faxen. Ruft dort doch sonst einfach mal an in so einem Fall ;). Der Kram muss ja eh ausgedruckt und beim Gericht zur Einsicht ausgelegt werden.