Zinsberechnung in Tabellenauszug
Verfasst: 24.02.2022, 16:30
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Eine Forderung i.H.v. knapp EUR 3.000.-- sollte in 2012 per Klage wg. vorsätzlich gegangener unerlaubter Handlung tituliert werden, da der Beklagte die e.V. vor Vertragsschluss abgegeben hatte. Nach Einreichen der Klage wurden die Gerichtskosten durch uns gezahlt und die Klage wurde zugestellt. 10 Tage nach Zustellung der Klage teilt der Beklagte mit, dass er vor drei Monaten eine Privatinsolvenz angemeldet hätte. Das AG beschließt von daher, dass gem. 240 ZPO das Klageverfahren unterbrochen sei. Nach dem Prüfungstermin wir eine separate Anmeldung zur Tabelle (mit Zusatz vbuH) durchgeführt.
Jetzt liegt mir der vollstreckbare Tabellenauszug vor und es soll ein GV-Auftrag erteilt werden.
Nun zu meinen Unklarheiten:
1. In dem Tabellenauszug sind nur die Zinsen bis vor Beginn des Inso tituliert. Was mache ich mit den Zinsen, die WÄHREND des Insos angefallen sind? Immerhin auch mittlerweile ein schon vierstelliger Betrag.
2. Was mache ich mit den Kosten der Klage, die ja noch nicht festgesetzt wurden? Jetzt noch einen KFB beantragen?
Vielen Dank und viele Grüße....
folgender Sachverhalt:
Eine Forderung i.H.v. knapp EUR 3.000.-- sollte in 2012 per Klage wg. vorsätzlich gegangener unerlaubter Handlung tituliert werden, da der Beklagte die e.V. vor Vertragsschluss abgegeben hatte. Nach Einreichen der Klage wurden die Gerichtskosten durch uns gezahlt und die Klage wurde zugestellt. 10 Tage nach Zustellung der Klage teilt der Beklagte mit, dass er vor drei Monaten eine Privatinsolvenz angemeldet hätte. Das AG beschließt von daher, dass gem. 240 ZPO das Klageverfahren unterbrochen sei. Nach dem Prüfungstermin wir eine separate Anmeldung zur Tabelle (mit Zusatz vbuH) durchgeführt.
Jetzt liegt mir der vollstreckbare Tabellenauszug vor und es soll ein GV-Auftrag erteilt werden.
Nun zu meinen Unklarheiten:
1. In dem Tabellenauszug sind nur die Zinsen bis vor Beginn des Inso tituliert. Was mache ich mit den Zinsen, die WÄHREND des Insos angefallen sind? Immerhin auch mittlerweile ein schon vierstelliger Betrag.
2. Was mache ich mit den Kosten der Klage, die ja noch nicht festgesetzt wurden? Jetzt noch einen KFB beantragen?
Vielen Dank und viele Grüße....