Nach Schlusstermin von Insolvenzverfahren erfahren

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salia81
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#1

17.12.2021, 11:34

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem in einer Inkassosache:

Uns liegt ein Vollstreckungsbescheid vom 16.10.2019 vor. Daraus wurden bereits Vollstreckungsversuche unternommen: Die Abnahme der VA konnte nicht erfolgen, da Schuldner bereits im Juni 2019 eine abgegeben hatte.
Beim erneuten Antrag auf Abnahme der VA im September 2021 stellte sich heraus, dass der Schuldner verzogen ist. Nach Ermittlung der neuen Anschrift wurde daher ein neuer Antrag auf Abnahme der VA gestellt. Daraufhin haben wir jetzt erst erfahren, dass bereits am 22.10.2019 (also wenige Tage nach Erlass unseres VBs) ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Problem: Es hat bereits der Schlusstermin stattgefunden und das Insolvenzverfahren wurde im Oktober 2021 nach § 200 InsO aufgehoben, das Restschuldbefreiungsverfahren läuft.

Die Frage ist, was mache ich mit unserer Forderung? Da das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, kann ich sie ja nicht zur Tabelle anmelden. Was also tun? Laut Mitteilung des Gerichtsvollziehers besteht Vollstreckungsschutz.

Gruß Salia
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salia81
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#2

08.02.2022, 18:11

Also so wie ich das jetzt nach etwas Recherche verstanden habe, ist das jetzt Pech und wir haben im Grunde keine Handhabe mehr. Anscheinend gibt es auch keine Möglichkeit, dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagen zu lassen, da unser Mandant zwar eigentlich Gläubiger ist, aber (mangels Kenntnis des Verfahrens) keine Forderung angemeldet wurde. Den Antrag können wohl nur Gläubiger stellen, die eine Forderung angemeldet haben, sehe ich das richtig? Und das, obwohl der Schuldner zumindest grob fahrlässig unvollständige Angaben zu seinen Gläubigern gemacht hat. Oder gibt es doch eine Möglichkeit?
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paralegal6
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#3

08.02.2022, 20:17

Hallo. Informieren über Insolvenzverfahren müsst ihr euch selber, das ist kein Versagensgrund. Leider dumm gelaufen und ihr dürft das jetzt dem Mandanten erklären. Ggf haftet ihr auch noch
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mrsgoalkeeper
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#4

09.02.2022, 08:40

paralegal6 hat geschrieben:
08.02.2022, 20:17
Hallo. Informieren über Insolvenzverfahren müsst ihr euch selber, das ist kein Versagensgrund.
In der Regel ist das so, wobei es da bei hohen Forderungen auch andere Ansichten gibt.

Aber ausgehend davon, dass es sich um eine im Verhältnis zur Verschuldung eher unwesentliche Forderung gehandelt hat, ist es so, wie Paralegal gesagt hat. Da könnt ihr nur hoffen, dass der Mandant Euch nicht in die Haftung nimmt bzw. wenn er es tut, der Schaden eher gering ist.
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PostGretel
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#5

09.02.2022, 10:56

Wie oft schaut Ihr beide - paralegal6 und mrsgoalkeeper - eigentlich unter insolvenzbekanntmachungen.de nach? Früher hatte ich das alle vier Wochen gemacht, mache das aber seit längerer Zeit alle drei Wochen (bei nicht anhängigen Verfahren). Noch öfter schaffe ich es einfach nicht.
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#6

09.02.2022, 11:50

PostGretel hat geschrieben:
09.02.2022, 10:56
Wie oft schaut Ihr beide - paralegal6 und mrsgoalkeeper - eigentlich unter insolvenzbekanntmachungen.de nach? Früher hatte ich das alle vier Wochen gemacht, mache das aber seit längerer Zeit alle drei Wochen (bei nicht anhängigen Verfahren). Noch öfter schaffe ich es einfach nicht.
Bei ruhenden Akten alle 3 Monate.
Wenn ein Inso-Verfahren schon in der Schwebe ist alle 4 Wochen.
Bei laufenden Akten vor jeder ZV-Maßnahme.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
mesotty
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#7

10.02.2022, 08:15

Mal eine blöde Frage dazu.

Ist der Insolvenzschuldner nicht verpflichtet sämtliche Gläubiger bei denen er Schulden hat aufzuführen? Das könnte bei obigem Sachverhalt doch glatt als "mutwilliges Verschweigen" gelten. Wenn der Insolvenzschuldner hieraus keine Konsequenzen befürchten muss, kann er so dafür sorgen, dass sein Insolvenzverfahren mit weniger Masse bessere Chancen hat, "erfolgreich" durchzulaufen.
Also quasi immer mal den Gläubiger "vergessen".

Den müsste man dann zumindest strafrechtlich belangen können. Und würde so ein Verfahren nicht dann auch die Wohlverhaltensphase sprengen?

Nur so ne Überlegung, kenne mich mit der Materie "Insolvenz" nicht aus.
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#8

10.02.2022, 09:04

An sich ja @mesotty, das Problem dabei ist, das zum Zeitpunkt Insolvenzeröffnung es nicht unüblich ist, dass der Schuldner gewisse Gläubiger "vergessen" hat. Sei es, weil es viele Jahre zurückliegt oder weil kurz vor Insolvenzeröffnung alle aufeinmal vor seiner Tür stehen. Dann verlieren die teilweise den Überblick. Man müsste dem Schuldner nachweisen können, dass er es absichtlich verschwiegen hat.
PostGretel
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#9

16.02.2022, 15:43

Schnorri2000 hat geschrieben:
10.02.2022, 09:04
An sich ja @mesotty, das Problem dabei ist, das zum Zeitpunkt Insolvenzeröffnung es nicht unüblich ist, dass der Schuldner gewisse Gläubiger "vergessen" hat. Sei es, weil es viele Jahre zurückliegt oder weil kurz vor Insolvenzeröffnung alle aufeinmal vor seiner Tür stehen. Dann verlieren die teilweise den Überblick. Man müsste dem Schuldner nachweisen können, dass er es absichtlich verschwiegen hat.
Einige Schuldner, gegen die wir "regelmäßig" die ZV machen, müssten eigentlich von unseren Sachen wissen. Aber gerne "vergessen" sie etwas bewusst (gerne wg. Postangst oder Messie-Syndrom). Ich habe zum Beispiel einen Fall (Miete), in welchem der Schuldner "gelbe Post" und mehr ungeöffnet wegwarf. Dass dann bei einem Insoantrag viele Gläubiger nichts davon mitbekommen, ist ganz klar. Das ist auch der Grund, weshalb ich meine Inso-WV mittlerweile alle drei statt vorher vier Wochen mache. Denn teils sind die Fristen zur Forderungsanmeldung sehr kurz befristet (zumindest vor "Corinna" :-))

Außerdem muss man auf der neuen Website von insolvenzbekanntmachungen.de teils höllisch aufpassen bei der Suche. Früher reichte es, wenn man bei Detailsuche das Bundesland, den Gerichtsort sowie den Nachnamen des Schuldners oder einen Teil der Firmierung von Firmen eingab. Das klappt jetzt nicht so einfach, weil man in so einem Fall besser alles vorne und hinten in Sternchen setzt. Bei Privatpersonen muss man sämtliche Vornamen bei der Suche eingeben - wenn man sie überhaupt kennt. Das gleiche ist mit Firmennamen, die man jetzt vollständig eingeben muss, um sie zu finden, falls dort ein Insoverfahren eröffnet wurde. Deswegen hatte ich schon mehrfachen Schriftverkehr mit der Stelle, die dafür technisch zuständig ist.

*missgoalkeeper: Danke für die Info! Aus den vorgenannten Gründen hätte ich Angst, in ruhenden Sachen nur viermal im Jahr nachzuschauen und dadurch Insoeröffnungen zu verpassen.
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paralegal6
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#10

21.02.2022, 14:32

PostGretel hat geschrieben:
09.02.2022, 10:56
Wie oft schaut Ihr beide - paralegal6 und mrsgoalkeeper - eigentlich unter insolvenzbekanntmachungen.de nach? Früher hatte ich das alle vier Wochen gemacht, mache das aber seit längerer Zeit alle drei Wochen (bei nicht anhängigen Verfahren). Noch öfter schaffe ich es einfach nicht.
Auch nicht so oft. Anmeldefrist sind meistens mindestens 2 Monate. Zur Not zahlt man 25 € für ne nachträgliche Anmeldung
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