Anfechtung im Verbraucherinsolvenzverfahren
Verfasst: 25.11.2021, 13:25
Hallo zusammen,
da ich zu meinem Problem nichts so richtig gefunden habe, eröffne ich das jetzt mal hier:
Wir haben eine Aufforderung bekommen im Schuldenregulierungsverfahren unserer Forderung im Verbraucherinsolvenzverfahren mittels einer Forderungsaufstellung aufzugeben. Dies ist zwar noch keine Anmeldung zur Insolvenzforderung, aber der verlangende Anwalt wird in der Regel ja auch der Insolvenzverwalter, wenn die Gläubiger den späteren Vergleichsvorschlag nicht annehmen.
Nun zu meiner Frage:
Wir haben einen Titel vorliegen, auf dem in den Jahren 2014 und 2015 Raten gezahlt wurden. Im September 2015 kam die letzte Rate. Seit dem hat er nur die Vermögensauskunft geleistet. M.E. sind die Raten ja verjährt und beim Insolvenzverbraucherverfahren gelten nur die drei Monate bis zur Eröffnung des Verfahrens. Sehe ich das richtig? Wird im Verbraucherinsolvenzverfahren überhaupt angefechtet oder nur bei der Regelinsolvenz? Bin mir da gerade nicht sicher, mein Anwalt hier auch nicht. Könnt Ihr mir dazu was sagen? Kann ich also die Forderungsaufstellung hinschicken bzw. später anmelden?
da ich zu meinem Problem nichts so richtig gefunden habe, eröffne ich das jetzt mal hier:
Wir haben eine Aufforderung bekommen im Schuldenregulierungsverfahren unserer Forderung im Verbraucherinsolvenzverfahren mittels einer Forderungsaufstellung aufzugeben. Dies ist zwar noch keine Anmeldung zur Insolvenzforderung, aber der verlangende Anwalt wird in der Regel ja auch der Insolvenzverwalter, wenn die Gläubiger den späteren Vergleichsvorschlag nicht annehmen.
Nun zu meiner Frage:
Wir haben einen Titel vorliegen, auf dem in den Jahren 2014 und 2015 Raten gezahlt wurden. Im September 2015 kam die letzte Rate. Seit dem hat er nur die Vermögensauskunft geleistet. M.E. sind die Raten ja verjährt und beim Insolvenzverbraucherverfahren gelten nur die drei Monate bis zur Eröffnung des Verfahrens. Sehe ich das richtig? Wird im Verbraucherinsolvenzverfahren überhaupt angefechtet oder nur bei der Regelinsolvenz? Bin mir da gerade nicht sicher, mein Anwalt hier auch nicht. Könnt Ihr mir dazu was sagen? Kann ich also die Forderungsaufstellung hinschicken bzw. später anmelden?