noch Chance auf vollstr. Tabellenauszug?
Verfasst: 15.10.2021, 12:16
Hallo liebe Foren-Gemeinde,
wir haben ein Problem mit einer ziemlich alten Insolvenzakte und ich hoffe, dass hier vielleich noch jemand einen Tipp für uns hat...
Aus unerlaubter Handlung wurde die Forderung des Mandanten im Insolvenzverfahren des Schuldners angemeldet und mit dem Vermerk:" in voller Höhe festgestellt v. Treuhänder für den Ausfall am ..." in der Tabelle erfasst. Nachdem der Tabellenauszug dann hier im Büro einging, ist in der Akte offenbar nichts weiter unternommen worden und auch keine Frist für die Anzeige des Ausfalls o.ä. notiert worden, es liegt also bislang kein vollstreckbarer Tabellenauszug in der Akte vor.
Nun - Jahre später - ist die Akte wieder aufgetaucht, die Restschuldbefreiung ist am 05.01.2021 erteilt worden und weder der InsoVerwalter noch das InsoGericht werden einen vollstreckbaren Tabellenauszug erteilen. Der Verwalter sagt, seine Tätigkeit ist zum 05.01.2021 beendet und das Gericht verweist an den Verwalter, dass diesem gegenüber der Ausfall angezeigt werden muss und dieser dann die Höhe der Forderung zur Tabelle mitteilen wird. Ist die Forderung noch zu retten oder sind alle Fristen und Möglichkeiten dahin?
Vielen Dank!
relo
wir haben ein Problem mit einer ziemlich alten Insolvenzakte und ich hoffe, dass hier vielleich noch jemand einen Tipp für uns hat...
Aus unerlaubter Handlung wurde die Forderung des Mandanten im Insolvenzverfahren des Schuldners angemeldet und mit dem Vermerk:" in voller Höhe festgestellt v. Treuhänder für den Ausfall am ..." in der Tabelle erfasst. Nachdem der Tabellenauszug dann hier im Büro einging, ist in der Akte offenbar nichts weiter unternommen worden und auch keine Frist für die Anzeige des Ausfalls o.ä. notiert worden, es liegt also bislang kein vollstreckbarer Tabellenauszug in der Akte vor.
Nun - Jahre später - ist die Akte wieder aufgetaucht, die Restschuldbefreiung ist am 05.01.2021 erteilt worden und weder der InsoVerwalter noch das InsoGericht werden einen vollstreckbaren Tabellenauszug erteilen. Der Verwalter sagt, seine Tätigkeit ist zum 05.01.2021 beendet und das Gericht verweist an den Verwalter, dass diesem gegenüber der Ausfall angezeigt werden muss und dieser dann die Höhe der Forderung zur Tabelle mitteilen wird. Ist die Forderung noch zu retten oder sind alle Fristen und Möglichkeiten dahin?
Vielen Dank!
relo