noch Chance auf vollstr. Tabellenauszug?

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ReLo
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#1

15.10.2021, 12:16

Hallo liebe Foren-Gemeinde,

wir haben ein Problem mit einer ziemlich alten Insolvenzakte und ich hoffe, dass hier vielleich noch jemand einen Tipp für uns hat...

Aus unerlaubter Handlung wurde die Forderung des Mandanten im Insolvenzverfahren des Schuldners angemeldet und mit dem Vermerk:" in voller Höhe festgestellt v. Treuhänder für den Ausfall am ..." in der Tabelle erfasst. Nachdem der Tabellenauszug dann hier im Büro einging, ist in der Akte offenbar nichts weiter unternommen worden und auch keine Frist für die Anzeige des Ausfalls o.ä. notiert worden, es liegt also bislang kein vollstreckbarer Tabellenauszug in der Akte vor.

Nun - Jahre später :-( - ist die Akte wieder aufgetaucht, die Restschuldbefreiung ist am 05.01.2021 erteilt worden und weder der InsoVerwalter noch das InsoGericht werden einen vollstreckbaren Tabellenauszug erteilen. Der Verwalter sagt, seine Tätigkeit ist zum 05.01.2021 beendet und das Gericht verweist an den Verwalter, dass diesem gegenüber der Ausfall angezeigt werden muss und dieser dann die Höhe der Forderung zur Tabelle mitteilen wird. Ist die Forderung noch zu retten oder sind alle Fristen und Möglichkeiten dahin?

Vielen Dank!

relo
spitzi192
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#2

15.10.2021, 15:38

Hallo ReLo,

Deine Forderung ist nicht festgestellt. Wenn da steht "für den Ausfall" muss - wie das Gericht schon sagte - der endgültige Ausfall dem Verwalter mitgeteilt werden. So habt ihr nicht an einer Schlussverteilung teil genommen. Außerdem wäre auch wichtig, ob das mit der unerlaubten Handlung extra festgestellt wurde, damit eure Forderung das Verfahren überhaupt überleben könnte.

Bis jetzt sieht es mir danach aus, als wenn da nichts mehr zu machen ist...
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paralegal6
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#3

18.10.2021, 19:04

für den Ausfall heisst ja dass ihr etwas anderes verwerten wolltet. Habt ihr das getan?
und wenn nicht die uH festgestellt wurde ist es eh egal, dann ablegen wie spitzi sagt
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ReLo
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#4

19.10.2021, 11:46

Die unerlaubte Handlung wurde durch den Insolvenzverwalter seinerzeit festgestellt, nur eben mit diesem Zusatz "für den Fall des Ausfalls"... Mangels anderer Ideen wurde vor ein paar Wochen einfach mal der Insolvenzverwalter angeschrieben und darüber informiert, dass die Forderung ausgefallen ist. Er hat aber nur mitgeteilt, dass er wegen der schon eingetretenen Beendigung des Insolvenzverfahrens nichts mehr in der Sache zur Tabelle feststellt. Das Insolvenzgericht ist ebenfalls nicht zuständig, da sie an den Insolvenzverwalter verweisen. Ist die Forderung (Schmerzensgeld aus einer Körperverletzung) wirklich "futsch"?
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paralegal6
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#5

19.10.2021, 12:11

was ja nicht meine Frage beantwortet: wurde von euch etwas verwertet oä? wenn nein, warum wurde das nicht früher mitgeteilt? Der Schlusstermin wird bekannt gemacht, danach kann nichts mehr festgestellt werden. Da habt ihr wohl gepennt
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ReLo
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#6

19.10.2021, 13:34

Das ist leider alles schon vor Jahren und vor der Zeit meiner Kollegin und jetzt neu meiner Zeit gelaufen :-( Eine offizielle Mitteilung über den Schlusstermin habe ich in der Akte nicht gefunden, da hätte man sicher von Zeit zu Zeit selbst den Verfahrensstand im Blick behalten müssen. Es wurde zu keiner Zeit etwas verwertet, die Mandantschaft hat nichts auf ihren Anspruch erhalten. So was Blödes aber auch...
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