rückständiger Unterhalt im Insolvenzverfahren

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Moli
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#1

14.10.2021, 16:59

Hallo zusammen,

wir haben ein neues Mandat. Die Mandantin bringt eine vollstreckbare Ausfertigung, in der ihr rückständiger und laufender Unterhalt zugesprochen wurde. Dann hat, wenn ich das hier alles richtig sehe, die Mandantin die Forderung wohl selbst zur Insolvenztabelle angemeldet und hat angegeben, dass der Unterhalt nicht mit der Restschuldbefreiung untergeht. Insolvenzverwalter und Schuldner haben die Forderung bestritten, warum entzieht sich meiner Kenntnis. Die Mandantin hatte wohl dann ihren früheren RA beauftragt, eine Klage einzureichen, dass die Unterhaltsforderung aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung stammt. Das Gericht hat dann ein Teilanerkenntnis- und Schlussbeschluss erlassen, wonach von der Forderung von 5.000,00 € 651,73 € nicht aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung stammen, also letztlich wären 4.348,27 € nicht durch die Restschuldbefreiung verloren gegangen.

Warum der Insolvenzverwalter die Forderung bestritten hat, weiß ich nicht. Jetzt ist die Mandantin bei uns und wir sollen vollstrecken. Die Wohlverhaltsphase ist seit letztem Jahr beendet und der Schuldner hat Restschuldbefreiung erhalten. Ich habe mal den Insolvenzverwalter und den Treuhänder angeschrieben, aber von dort erhalte ich keine Antwort, wohl weil das Verfahren beendet ist. Der seinerzeitige Anwalt hat wohl den Teilanerkenntnis- und Schlussbeschluss nicht dorthin weitergeleitet.

Kann ich denn überhaupt noch was machen in dieser Angelegenheit?

Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar, wobei ich morgen nicht zu erreichen bin.

Euch allen einen schönen Abend.
LG Moli
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paralegal6
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#2

18.10.2021, 19:06

wenn das Verfahren abgeschlossen ist und es nicht festgestellt wurde kannst du nichts mehr machen, da haftet ggf der alte RA
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Moli
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#3

19.10.2021, 07:44

Danke, ich hatte es mir schon fast gedacht. Ich denke mal, dass ich aus dem alten Titel im Zusammenhang mit dem Urteil, dass der rückständige Unterhalt nicht von der Restschuldbefreiung erfasst wird, auch nicht mehr vollstrecken kann, oder?
LG Moli
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#4

19.10.2021, 09:35

nein, das wäre anzumelden gewesen bzw. man hätte sich drum kümmern müssen, dass es festgestellt wird. Soll ihr mal ihr alter RA erklären warum das nicht passiert ist
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Moli
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#5

19.10.2021, 09:45

Danke
LG Moli
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