Drittschuldnererklärung, nachdem Insolvenzverfahren beantragt
Verfasst: 27.08.2021, 14:30
Hallo mal wieder,
mal eine Frage. Ich kenne mich gar nicht aus mit Inso-Verfahren.
Muss noch eine Drittschuldnererklärung abgegeben werden, wenn das Inso-Verfahren schon beantragt wurde, der Inso-Verwalter schon bestellt etc.? Ich würde sagen nein, weil ja die DS-Erklärung zum PfüB gehört und damit doch eine ZV-Handlung ist, die doch beim Inso-Verfahren nicht mehr zulässig ist, oder?
Oder muss die DS-Erklärung noch abgegeben werden, weil der PüfB noch vor dem Inso-Verfahren gestellt wurde?
VIELEN DANK
mal eine Frage. Ich kenne mich gar nicht aus mit Inso-Verfahren.
Muss noch eine Drittschuldnererklärung abgegeben werden, wenn das Inso-Verfahren schon beantragt wurde, der Inso-Verwalter schon bestellt etc.? Ich würde sagen nein, weil ja die DS-Erklärung zum PfüB gehört und damit doch eine ZV-Handlung ist, die doch beim Inso-Verfahren nicht mehr zulässig ist, oder?
Oder muss die DS-Erklärung noch abgegeben werden, weil der PüfB noch vor dem Inso-Verfahren gestellt wurde?
VIELEN DANK