Drittschuldnererklärung, nachdem Insolvenzverfahren beantragt

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be-silly
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#1

27.08.2021, 14:30

Hallo mal wieder,

mal eine Frage. Ich kenne mich gar nicht aus mit Inso-Verfahren.

Muss noch eine Drittschuldnererklärung abgegeben werden, wenn das Inso-Verfahren schon beantragt wurde, der Inso-Verwalter schon bestellt etc.? Ich würde sagen nein, weil ja die DS-Erklärung zum PfüB gehört und damit doch eine ZV-Handlung ist, die doch beim Inso-Verfahren nicht mehr zulässig ist, oder?

Oder muss die DS-Erklärung noch abgegeben werden, weil der PüfB noch vor dem Inso-Verfahren gestellt wurde?

VIELEN DANK :-)
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Tigerle
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#2

27.08.2021, 17:30

Über wessen Vermögen ist denn das Inso-Verfahren eröffnet, vom DS oder vom Schuldner?
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paralegal6
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#3

29.08.2021, 17:42

Frage ob InsO eröffnet ist? Oder noch im Antragsverfahren mit vorläufigem InsV?
Seid ihr der DS?
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be-silly
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#4

01.09.2021, 11:58

InsO-Verfahren noch nicht eröffnet, nur vorläufiger InsV.

Wir sind der DS und möchten keine Erklärung abgeben.
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Anahid
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#5

01.09.2021, 14:15

Wenn das Verfahren noch nicht eröffnet ist, versteh ich Deine Frage nicht. Selbstverständlich muss dann die DS-Erklärung abgegeben werden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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