Hallo mal wieder,
mal eine Frage. Ich kenne mich gar nicht aus mit Inso-Verfahren.
Muss noch eine Drittschuldnererklärung abgegeben werden, wenn das Inso-Verfahren schon beantragt wurde, der Inso-Verwalter schon bestellt etc.? Ich würde sagen nein, weil ja die DS-Erklärung zum PfüB gehört und damit doch eine ZV-Handlung ist, die doch beim Inso-Verfahren nicht mehr zulässig ist, oder?
Oder muss die DS-Erklärung noch abgegeben werden, weil der PüfB noch vor dem Inso-Verfahren gestellt wurde?
VIELEN DANK
Drittschuldnererklärung, nachdem Insolvenzverfahren beantragt
- paralegal6
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Frage ob InsO eröffnet ist? Oder noch im Antragsverfahren mit vorläufigem InsV?
Seid ihr der DS?
Seid ihr der DS?
- Anahid
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Wenn das Verfahren noch nicht eröffnet ist, versteh ich Deine Frage nicht. Selbstverständlich muss dann die DS-Erklärung abgegeben werden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.