Festzsetzung Kosten Gläubigervertretung im Insolvenzverfahren

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Aennchen2712
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#1

17.08.2021, 14:39

Hallo Zusammen,
immer wieder kommt mir diese eine Akte hoch, die ich bearbeiten soll:
Wir haben unsere Mandantin im Insolvenzverfahren vertreten (viel hin und hergeschreibe wegen vielen verschiedenen Forderungen). Die Kosten in einer Parallelsache wurden dann gegen unsere Mandantin von uns festgesetzt, da diese nicht bezahlen wollte.
Nun fragt mich mein Chef, ob wir die 1,0 Verfahrensgebühr für die Vertretung im Insolvenzverfahren ebenfalls festsetzen lassen können oder wir die einklagen müssen und was soll ich euch sagen: Ich weiß es nicht.

Brauche hier echt dringend Hilfe damit ich die Akte endlich wegpacken kann.

Liebe Grüße
Anna
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