Kindergeld = Nettoeinkommen?

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Alisha.Sadeh
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#1

03.07.2021, 13:00

Hallo ihr Lieben,

also ich kenne das bisher eigentlich so, dass Kindergeld nicht zum Nettoeinkommen zählt und der Insolvenzverwalter das auch nicht berücksichtigen darf beispielsweise bei der Zusammenrechnung der Einkünfte. Jetzt habe ich aber gehört, bzw. gelesen, dass Kindergeld bei der normalen Zwangsvollstreckung gepfändet werden darf und als Nettoeinkommen zählt. Also da sind viele widersprüchliche Auskünfte im Netz. Daher bin ich verwirrt. Arbeite erst kürzlich wieder in einer Insolvenzkanzlei nach langem. Hat sich da was geändert? Kann mir jemand was dazu sagen?

Vielen Dank schonmal.

Viele Grüße,
Alisha
Refa-99
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#2

04.07.2021, 12:33

Zumindest bei der normalen ZV ist das Kindergeld unpfändbar, wenn man ein P-Konto errichtet. So steht es ausdrücklich im § 850k Abs. 2 Nr. 3 ZPO.
Das müsste entsprechend übertragbar auf das Insolvenzrecht sein
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