Rücknahme Pfändung nach InsoEröffnung erforderlich?

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Flora
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#1

10.06.2021, 09:07

Hallo Zusammen,
ich habe eine kurze Frage:
Wir haben eine Kontenpfändung im Jahr 2020 veranlaßt. Jetzt wurde am 01.02.2021 das InsoVerfahren eröffnet. Der InsoVerwalter hat uns angeschrieben und möchet, daß wir die Pfändung gegen die Bank zurücknehmen. Er bezieht sich dabei auf § 89 Abs. 2 Nr. 1 InsO.
Ich gehe mal davon aus, daß das korrrekt ist und wir die Pfändung zurücknehmen müssen??
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank schon einmal.
Flora
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paralegal6
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#2

12.06.2021, 08:21

Ich würde sie ruhen lassen falls ihm ggf. die RSB nicht erteilt wird
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