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ZV aus unerlaubter Handlung im InsO-Verfahren

Verfasst: 19.05.2021, 15:19
von Hedi
Hallo Ihr Lieben,

unsere Forderung wurde zur Tabelle aus vorsätzlich unerlaubter Handlung festgestellt.

Wann kann ich dann hier frühestens mit der ZV wieder beginnen? Erst nachdem die Restschuldbefreiung erteilt wurde? Ich weiß es nicht...

LG

Re: ZV aus unerlaubter Handlung im InsO-Verfahren

Verfasst: 20.05.2021, 08:58
von mücki
Während des Insolvenzverfahrens besteht ein Vollstreckungsverbot für Insolvenzforderungen.

Re: ZV aus unerlaubter Handlung im InsO-Verfahren

Verfasst: 20.05.2021, 09:38
von Hedi
Also kann man erst nach Erteilung der RSB vollstrecken?

Re: ZV aus unerlaubter Handlung im InsO-Verfahren

Verfasst: 20.05.2021, 10:53
von mücki
Nach Erteilung oder Versagung, je nachdem, und ihr braucht dafür einen vollstreckbarenTabellenauszug.

Re: ZV aus unerlaubter Handlung im InsO-Verfahren

Verfasst: 20.05.2021, 11:13
von Hedi
Danke