Vorbereitung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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Cappuccino
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#1

18.05.2021, 16:02

Bitte entschuldigt, ich hatte bisher (zum Glück) nichts mit dem Thema Insolvenz zu tun.

Habe für den Mandanten einen Vollstreckungsbescheid erwirkt und kurz bevor ich den Antrag auf Zwangsvollstreckung fertig mache, bekomme ich die Nachricht, dass der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorbereite.

Kann ich da noch irgendwas tun oder macht es mehr Sinn, die offenen Forderungen (erneut) mitzuteilen?

Vielen Dank im Voraus!
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paralegal6
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#2

19.05.2021, 10:19

solange noch nichts eröffnet ist kannst du theoretisch vollstecken. Frage nur ob es Sinn macht, da er anscheinend nichts hat. Aus welcher Quelle hast du das? Vom Schuldner selbst könnte es Zeitschinden sein, von Schuldnerberatung stimmt es schon eher. Hat er denn die eV noch nicht abgegeben?
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Cappuccino
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#3

19.05.2021, 12:01

Könnte ich es also theoretisch versuchen.. Welche Nachteile könnten entstehen (mir fallen nur die vergeblichen Gerichtsvollzieherkosten ein, die aber wohl nicht so hoch sein dürften, wenn nichts zu machen ist)? Er hat sich ebenfalls nen Anwalt genommen, der das jetzt mitgeteilt hat
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scully
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#4

19.05.2021, 13:33

Dann stimmt ja vermutlich die Auskunft... Wenn jetzt noch die ZV versucht wird, wären nicht nur die GVZ-Kosten, sondern auch die dafür entstehenden RA-Kosten vergeblich - könnten zwar mit angemeldet werden, aber was hat der Mandant davon...
Cappuccino
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#5

20.05.2021, 10:57

Vielen Dank für die Antworten :)
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