Hallo Ihr Lieben,
ich bräuchte mal bitte Eure Hilfe.
Folgender Fall - heute FRISTABLAUF; aber wir haben es gestern abend erst bekommen :
Wir haben von einer Insolvenzverwalterin die Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung für einen Arbeitnehmer, der bereits in der betrieblichen Altersvorsorge steckt, erhalten. Meine Frage ist: wer schuldet die Drittschuldnererkärung?
Nach meiner Theorie ist es so:
entscheidend ist,
• ob der Arbeitnehmer nicht mehr beim Arbeitgeber (AG) aufgrund vorzeitiger Rente ist <- da bleibt er wohl Arbeitnehmer bis zum Eintritt in das gesetzliche Rentenalter d.h. die Drittschuldnererklärung ist durch den Arbeitgeber abzugeben oder
• ob das Arbeitsverhältnis infolge Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters beendet ist
habt Ihr hier Erfahrung und könnte mir mit Quelle zum Nachlesen weiterhelfen?
ich danke Euch für Eure Hilfe
lg
LEIDER EILIG - wer schuldet die Drittschuldnererklärung im Insolvenzverfahren eines Rentners?
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Warum ich immer das letzte Wort habe?
Woher soll ich wissen, dass Dir nichts mehr einfällt?
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- mücki
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Ich weiß die Antwort zwar leider auch nicht, entscheidend dürfte aber der Punkt sein, was gepfändet wurde.
Über Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge könntet ihr ohnehin keine Auskunft geben.
Über Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge könntet ihr ohnehin keine Auskunft geben.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch