Insolvenz

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
RA Nik
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#1

28.02.2021, 21:32

Kennt sich jmd mit Insolvenzrecht aus?
Was heißt u bedeutet genau:
Heißt das der Schuldner darf wieder verklagt werden u selber klagen???

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Ankündigung der Restschuldbefreiung
a u f g e h o b e n .

Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich
eventuell bestehender Ansprüche auf Steuerrückerstattung aus gezahlter Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbe- und Umsatzsteuer für die Veranlagungszeiträume bis zur Verfahrensaufhebung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Aufteilung im Rahmen der §§ 268 ff. AO sowie der Grundsätze der zeitraumbezogenen Aufteilung
aufrechterhalten (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 239/04). Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
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paralegal6
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#2

02.03.2021, 11:33

naja, nur für Ansprüche die keine Insolvenzforderung waren
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RA Nik
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#3

02.03.2021, 22:01

Ist der Schuldner dann wieder klagebefugt?
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mücki
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#4

02.03.2021, 22:12

Während des laufenden Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das schuldnerische Vermögen auf den Insolvenzverwalter über.

Nach dessen Beendigung kann der Schuldner theoretisch wieder selbst klagen. Erfolgt aus dem Prozess ein finanzieller Erfolg, so ist in.d.R. zumindest ein Teil an den Treuhänder abzuführen. Das wäre dann ggf. vorher zu klären.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
RA Nik
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#5

03.03.2021, 09:11

Wenn die angebliche Forderung vor Insolvenzeröffnung bereits entstanden ist, hätte sie meiner Meinung nach im Insolvenzantrag angegeben werden müssen.
Ich glaube nicht dass der Schuldner die Insolvenz durch laufen kann und nach Aufhebung die alte Forderung selbst wieder für sich geltend machen kann.
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mücki
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#6

04.03.2021, 09:51

Wenn du den Sachverhalt nur allgemein schilderst, kann man auch nur allgemein antworten.

Glauben ist auch nicht wissen, also würde ich empfehlen erst einmal die Fakten zu klären. Möglicherweise wurde die Forderung aus der Masse freigegeben, hierfür kann es diverse Gründe geben, oder der InsVw konnte die Forderung nicht realisieren. Jedenfalls ist es durchaus möglich, dass die Forderung nach Beendigung des Insolvenzfahrens wieder auf den Schuldner übergeht und dieser darf sie dann auch durchsetzen, wenn sie noch nicht verjährt ist.
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mücki
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#7

04.03.2021, 14:21

Ergänzung: Die Frage ist dann eben nur, was mit dem Erlös passiert.
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RA Nik
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#8

09.03.2021, 22:34

Also ich habe die Insolvenz vorbereitet d.h. den Schulden Sanierungsplan durchgeführt und das Scheitern bestätigt.
Hierfür habe ich ein Honorar bekommen.
Dies möchte die Schuldnerin jetzt zurück haben beziehungsweise wollte sie schon vor Eröffnung der Insolvenz.
Meiner Meinung nach hätte sie das dann im Insolvenzantrag angeben müssen und die Insolvenzverwalterin hätte es dann geltend machen können oder nicht.
Die Insolvenz wurde jetzt aufgehoben und jetztVersucht die Schuldnerin den Betrag im Klageverfahren an sich zu bekommen.
Sie hat die Verjährung durch die Mahnbescheid unterbrechen lassen wobei ich bereits denke den Mahnbescheid hätte sie gar nicht selbst beantragen dürfen sondern nur die Insolvenzverwalterin.
Mir ist nicht bekannt dass die Insolvenzverwalterin die Forderung freigegeben hat, da ein solches Schriftstück nicht vorgelegt wurde.
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mücki
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#9

10.03.2021, 08:41

So verändert sich der Sachverhalt vollständig.
Zum Einen: Es muss geprüft werden, auf welcher Grundlage das Honorar überhaupt zurückgefordert wird und ob die Verjährung durch die Einleitung des Mahnverfahrens überhaupt wirksam gehemmt werden konnte. Das zu prüfen und zu beurteilen ist deine Aufgabe als Anwalt.

Zum Anderen: Meines Erachtens hätte die Forderung - wenn überhaupt - im Wege der insolvenzrechtlichen Anfechtung durch die Insolvenzverwalterin geltend gemacht werden müssen.
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RA Nik
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#10

11.03.2021, 08:03

Ich gebe dir in allen Punkten recht und bin ganz deiner Meinung.
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