Eigenantrag nach Abweisung mangels Masse?
Verfasst: 04.02.2021, 15:32
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich stehe vor folgendem Rätsel:
Gegen den Mandanten als Inhaber eines Hoch-/Tief-/Straßenbaus (IN-Verfahren) wurde durch eine Krankenkasse Anfang 2020 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Die vorläufige Verwaltung wurde sodann durch das Insolvenzgericht angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Nach langem Hin und Her wurde der Antrag auf Eröffnung im September 2020 mangels Masse abgewiesen. Der Mandant hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt geschweige denn irgendwie im vorläufigen Verfahren mitgewirkt.
Jetzt möchte mein Chef wissen, ob nunmehr trotz allem vorgenannten ein Eigentrag des Mandanten möglich ist. Ich stehe kurz vor der Verzweiflung Google spuckt nichts wirkliches dazu aus.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
ich stehe vor folgendem Rätsel:
Gegen den Mandanten als Inhaber eines Hoch-/Tief-/Straßenbaus (IN-Verfahren) wurde durch eine Krankenkasse Anfang 2020 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Die vorläufige Verwaltung wurde sodann durch das Insolvenzgericht angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Nach langem Hin und Her wurde der Antrag auf Eröffnung im September 2020 mangels Masse abgewiesen. Der Mandant hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt geschweige denn irgendwie im vorläufigen Verfahren mitgewirkt.
Jetzt möchte mein Chef wissen, ob nunmehr trotz allem vorgenannten ein Eigentrag des Mandanten möglich ist. Ich stehe kurz vor der Verzweiflung Google spuckt nichts wirkliches dazu aus.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?