Anmeldung einer Forderung gegen den Nachlass zur Insolvenztabelle
Verfasst: 01.02.2021, 15:20
Liebe Forenmitglieder,
folgender Fall:
Gläubigerin hat eine Forderung gegen den Erblasser, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Nach der Entstehung der Forderung ist das Insolvenzverfahren in ein Nachlassinsolvenzverfahren übergeleitet worden. Nach Auskunft des Insolvenzverwalters ist die Forderung als Nachlassverbindlichkeit zur Tabelle gem. § 325 InsO anzumelden. Ist das so richtig? Das BGH Urteil vom 26.09.2013, Az. IX ZR 3/13 verwirrt mich dabei etwas.
Würde mich freuen, wenn sich hiermit jemand auskennt und mir weiterhilft. Vielen Dank im Voraus!
folgender Fall:
Gläubigerin hat eine Forderung gegen den Erblasser, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Nach der Entstehung der Forderung ist das Insolvenzverfahren in ein Nachlassinsolvenzverfahren übergeleitet worden. Nach Auskunft des Insolvenzverwalters ist die Forderung als Nachlassverbindlichkeit zur Tabelle gem. § 325 InsO anzumelden. Ist das so richtig? Das BGH Urteil vom 26.09.2013, Az. IX ZR 3/13 verwirrt mich dabei etwas.
Würde mich freuen, wenn sich hiermit jemand auskennt und mir weiterhilft. Vielen Dank im Voraus!