Anmeldung einer Forderung gegen den Nachlass zur Insolvenztabelle

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Coffee1978
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#1

01.02.2021, 15:20

Liebe Forenmitglieder,

folgender Fall:

Gläubigerin hat eine Forderung gegen den Erblasser, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Nach der Entstehung der Forderung ist das Insolvenzverfahren in ein Nachlassinsolvenzverfahren übergeleitet worden. Nach Auskunft des Insolvenzverwalters ist die Forderung als Nachlassverbindlichkeit zur Tabelle gem. § 325 InsO anzumelden. Ist das so richtig? Das BGH Urteil vom 26.09.2013, Az. IX ZR 3/13 verwirrt mich dabei etwas.

Würde mich freuen, wenn sich hiermit jemand auskennt und mir weiterhilft. Vielen Dank im Voraus!
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mücki
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#2

09.02.2021, 10:27

Was genau verwirrt dich denn? Ich persönlich habe das Urteil nicht im Kopf. Da der Verwalter dir schon gesagt hat, dass du gem. § 325 anmelden sollst verstehe ich ehrlich gesagt nicht, wo dein Problem ist.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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