Forderungsanmeldung Kosten Berufungsinstanz

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XLadyX
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#1

25.01.2021, 19:24

Guten Abend zusammen,
ich habe folgende Frage zu einer Forderungsanmeldung in einem Insolvenzverfahren:
In der zweiten Instanz wurde die Berufung mittels Beschluss zurückgewiesen, Kosten wurden der Berufungsklägerin auferlegt. Ein Tag später, wurde über das Vermögen der Berufungsklägerin ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Die Kostenfestsetzung ist nun durch die Insolvenz unterbrochen. Kann ich irgendwie die Kosten für die Berufungsinstanz zur Insolvenztabelle anmelden? Wenn ja, wie muss ich das in dem Vordruck eintragen?
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paralegal6
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#2

26.01.2021, 10:07

du brauchst ja keinen Titel um Anzumelden. Ganz normal deine Gebühren als Hauptforderung eintragen. (wen habt ihr denn vertreten?)
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