Erbin des Schuldners in Insolvenz

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katuscha
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#1

17.11.2020, 12:59

Hallo,

ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Mein Schuldner ist verstorben, vom Gericht wurde mir die Erbin mitgeteilt. Titel wurde umgeschrieben und dann Vollstreckung beantragt. Nunmehr meldet sich der Treuhänder der "neuen" Schuldnerin. Ich soll doch meinen Vollstreckungsauftrag zurücknehmen, da die Schuldnerin sich im laufenden Insolvenzverfahren befindet und Restschuldbefreiung erhält.

Ist meine Forderung dann tatsächlich von der Restschuldbefreiung umfasst? Ich würde mich als Neugläubiger sehen und möchte trotzdem, dass sie die VA abgibt.

Achso, noch zu den Daten: Schuldner ist am 27.03.2018 verstorben. Das Insolvenzverfahren der Schuldnerin wurde 2017 eröffnet.

Danke!
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mücki
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#2

17.11.2020, 19:04

Es kommt grundsätzlich darauf an, von wann eure Forderung ist. Wenn diese vor Eröffnung des Verfahrensentstanden ist, wäre sie von einer RSB umfasst. Es könnte allerdings sein, dass in deinem speziellen Fall tatsächlich das Datum zählt, als das Erbe angenommen wurde, weil er erst an diesem Tag der Anspruch gegen die Erbin entstanden ist. Gefunden habe ich dazu allerdings nichts.

Mir stellt sich allerdings die Frage, warum das Erbe angenommen wurde bzw. der Insolvenzverwalter es angenommen hat.
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paralegal6
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#3

18.11.2020, 11:14

Schuldnerin hat wohl selbst auch noch Schulden, sonst hätte sie ja ausgeschlagen oder angefochten, ausserdem läuft es schon seit 2017. Deswegen immer der schon langweilige Hinweis: vor ZV immer in die Insolvenzbekanntmachungen gucken, das spart Arbeit und Kosten. Wann die Forderung nun im rechtlichen Sinne entstanden ist weiss ich leider nicht, tendiere aber eher nicht dazu zu sagen, dass ihr Neugläubiger seid. Sie jetzt eine VA abgeben zu lassen macht in der RSB auch eher wenig Sinn mE
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