Antrag Versagung RSB § 290 Abs. 1 Nr. 5
Verfasst: 22.10.2020, 15:24
Hallo zusammen
Schuldner befindet im Insolvenzverfahren. Forderung des Mandanten ist angemeldet und in voller Höhe festgestellt worden.
Schlusstermin gibt es noch nicht.
In dem Zwischenbericht des Insolvenzverwalters lese ich nun, dass durch mehrfaches destuktives Verhalten des Schuldners Schäden für die Masse entstanden sind.
Die Vorkommnisse sind in dem Bericht sehr umfassend und gut ausgeführt.
Fragen dazu:
Ich überlege, jetzt einen Antrag auf Versagung der RSB zu stellen. Reicht es zur Begründung aus, auf den Zwischenbericht des Verwalters zu verweisen und die Verstöße in dem Antrag nochmals auszuführen?
Macht es Sinn, vorab beim Gericht oder Insolvenzverwalter nachzufragen ob evtl. ein anderer Gläubiger schon einen Antrag gestellt hat? (und dann keinen mehr stellen?)
Oder sollte man in jedem Fall einen eigenen Antrag auf Versagung der RSB stellen?
Schuldner befindet im Insolvenzverfahren. Forderung des Mandanten ist angemeldet und in voller Höhe festgestellt worden.
Schlusstermin gibt es noch nicht.
In dem Zwischenbericht des Insolvenzverwalters lese ich nun, dass durch mehrfaches destuktives Verhalten des Schuldners Schäden für die Masse entstanden sind.
Die Vorkommnisse sind in dem Bericht sehr umfassend und gut ausgeführt.
Fragen dazu:
Ich überlege, jetzt einen Antrag auf Versagung der RSB zu stellen. Reicht es zur Begründung aus, auf den Zwischenbericht des Verwalters zu verweisen und die Verstöße in dem Antrag nochmals auszuführen?
Macht es Sinn, vorab beim Gericht oder Insolvenzverwalter nachzufragen ob evtl. ein anderer Gläubiger schon einen Antrag gestellt hat? (und dann keinen mehr stellen?)
Oder sollte man in jedem Fall einen eigenen Antrag auf Versagung der RSB stellen?