Masseunzulänglichkeit
Verfasst: 05.10.2020, 08:54
Guten Morgen!
Wir sind Gläubiger in einem Insolvenzverfahren. Nun erging ein Beschluss, wonach das Insolvenzverfahren wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt wurde nach § 211 Abs. 1 InsO. Kann man jetzt eigentlich dann wieder normal vollstrecken oder wird somit die Restschuldbefreiung erteilt?
Danke im Voraus!
LG
Wir sind Gläubiger in einem Insolvenzverfahren. Nun erging ein Beschluss, wonach das Insolvenzverfahren wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt wurde nach § 211 Abs. 1 InsO. Kann man jetzt eigentlich dann wieder normal vollstrecken oder wird somit die Restschuldbefreiung erteilt?
Danke im Voraus!
LG