Mir ist leider kein besserer Betreff eingefallen
Inso ist ja nicht so mein Gebiet und bei mir poppt gerade eine Verständnisfrage auf:
Ich habe einen Titel gegen einen Schuldner aus einer privaten Verbindlichkeit. Der Schuldner ist selbstständig. Nun ist das InsoV bezüglich des Schuldners eröffnet mit IN-Aktenzeichen "Schuldner handelnd unter xy". Muss ich mich mit der Forderung der Privatverbindlichkeit jetzt in die "Firmen"-Inso einklinken?
Firmeninso vs. Privatschulden
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Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Moin,
bei natürlichen Personen gibt es keine Aufteilung "Privatinsolvenz" und "Firmeninsolvenz". Wenn man als natürliche Person in die Insolvenz geht, betrifft das alle Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Eröffnung bestehen. Nur weil Schuldner aktuell selbständig ist (daher auch das IN-Az.), wird das Insolvenzverfahren nicht auf die geschäftlichen Schulden begrenzt.
Auch eure Forderung unterfällt dem Insolvenzverfahren und kann in diesem zur Tabelle angemeldet werden.
bei natürlichen Personen gibt es keine Aufteilung "Privatinsolvenz" und "Firmeninsolvenz". Wenn man als natürliche Person in die Insolvenz geht, betrifft das alle Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Eröffnung bestehen. Nur weil Schuldner aktuell selbständig ist (daher auch das IN-Az.), wird das Insolvenzverfahren nicht auf die geschäftlichen Schulden begrenzt.
Auch eure Forderung unterfällt dem Insolvenzverfahren und kann in diesem zur Tabelle angemeldet werden.
- paralegal6
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Genau, wenn da steht handelnd unter ist es eine Einzelfirma und privat, also anmelden
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Merci
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