Forderung festgestellt für den Ausfall?

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salia81
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#1

30.09.2020, 14:35

Hallo,

ich habe folgenden Fall: Firma A lässt bei Firma B (unser Mandant) ein Fahrzeug reparieren und erhält darüber eine Rechnung. Sodann erfährt die Firma B, dass über das Vermögen der Firma A ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde (dies übrigens wenige Tage nach der beauftragten Fahrzeugreparatur). Ein Teil der Rechnung wurde bereits durch die Versicherung beglichen, offen war noch die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer. Diese meldete unsere Kanzlei als Insolvenzforderung an. Nun kam der Tabellenauszug, der besagt, dass die Forderung für den Ausfall festgestellt wurde. Es wurden unsererseits aber keine Aus- und Absonderungsrechte geltend gemacht. Wieso also die Feststellung für den Ausfall? Hat es damit zu tun, dass es sich bei der Forderung um die Umsatzsteuer handelt? Ich kenne mich mit Insolvenzen leider kaum aus.

Gruß
Salia
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#2

30.09.2020, 15:10

Wenn bei der Anmeldung der Forderung nicht auf Ab- und Aussonderungsrechte verzichtet wird, wird von solchen ausgegangen.

Du kannst an den Insolvenzverwalter schreiben, dass Ihr gemäß § 190 Abs. 1 InsO auf abgesonderte Befriedigung verzichtet und darum bittet, die angemeldete Forderung in voller Höhe bei der Verteilung zu berücksichtigen.
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