Verkürzung Restschuldbefreiung

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Glögle
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#1

15.09.2020, 09:48

Guten Morgen,

weiß zufällig jemand, ob der Gesetzentwurf zur Restschuldbefreiung, wonach die Laufzeit ab 01.10.2020 auf drei Jahre verkürzt werden soll, zwischenzeitlich in Kraft getreten ist?

Konnte hierüber bislang nichts finden. Die neuen Antragsformulare gibt es zumindest noch nicht.

Vielen Dank schon mal.
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mücki
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#2

15.09.2020, 13:00

Wüsste ich nicht. Lt. § 287 Abs. 2 InsO beträgt die Abtretungsfrist noch immer regulär 6 Jahre. Der Gesetzesentwurf wurde aber lt. BMJV auch erst am 09.09. eingebracht. Da es erst für Anträge ab dem 01.10. gelten soll würde es mich zumindest wundern, wenn man diese schon irgendwo bekommen würde.
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Glögle
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#3

15.09.2020, 15:04

Danke für die Rückmeldung.

Dann werd ich mal weiter die bisherigen Formulare nutzen und den Vorgang auf "beobachten" stellen.
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