Gebühren absichern?

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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RA Nik
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#1

16.08.2020, 00:21

Kennt sich jemand hier gut mit dem Insolvenzrecht aus?
Wenn man eine Insolvenz vorbereitet und dafür eine Gebühr vereinbart, läuft man doch immer Gefahr, dass der Insolvenzverwalter diese Zahlung nachträglich anfechten kann.
Macht es Sinn, dass nicht der Schuldner, der Mandant sondern eine dritte Person die Zahlung leistet, so dass im Grunde eine Verminderung der Insolvenzmasse Nicht gegeben ist?
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mücki
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#2

17.08.2020, 09:26

Guten Morgen,
das hängt von mehreren Faktoren ab:

1. Prinzip Leistung-Gegenleistung
2. Höhe der Gebühren
3. Handelt es sich um ein Bargeschäft?

Ich empfehle die Lektüre des folgenden Urteil des BGH
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1

Bei dem von dir vorgeschlagenen Vorgehen (Zahlung durch Dritte) wäre ich mehr als vorsichtig.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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