Kautionsabrechnung und BK-Guthaben bei Insolvenzverfahren

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#1

29.07.2020, 15:13

Hallo zusammen,

habe ein kleines Problem und dazu nichts Passendes gefunden. Falls es doch schon diese Frage hier gab, bitte einmal verschieben. Folgendes:

Wir haben bei einem ehemaligen Mieter unsere Forderungen nicht angemeldet.

Nun schreibt uns der Insolvenzverwalter, dass er von einer Kaution weiß und bittet um Abrechnung. Im Konto stehen jetzt auch noch Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, welche ein Guthaben ausweisen. Ausgesendet an den Schuldner wurden diese nicht mehr. Der weiß es also gar nicht. Nun haben wir inkl. der Kaution und den Guthaben eine Summe von EUR 2.346,94. Forderungen bestehen noch von EUR 3.998,80. Kann ich die Kaution und die Guthaben aus den Betriebskosten gegenrechnen? Es verbleibt nach wie vor eine Forderung aus der Kautionsabrechnung. Ein Guthaben zum Überweisen an den Insolvenzverwalter gibt es nicht. Ich frage mich nur, ob er jetzt sagt, dass Guthaben der BK/HKs kann nicht berücksichtigt werden und er will doch noch Geld von uns haben wegen Anfechtung.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Kann mir jemand helfen?

Aussehen würde die Abrechnung dann so:

Kaution -1.260,00
BK-Guthaben - 1.086,94
Zwischensumme - 2.346,94
offene Forderungen 3.998,80
Gesamt Restforderung 1.651,86

Demzufolge würde der Insolvenzverwalter kein Geld sehen.

Danke
Liebe Grüße

Sylvia

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#2

29.07.2020, 15:35

Ich kenne das nur so, dass in solchen Fällen wie deinem oben die Aufrechnung erklärt wird. Demzufolge sieht der Insoverwalter das Geld nicht.
Allerdings dürfen die Forderungen, mit denen ihr aufrechnet, nicht verjährt sein. Sonst kommt der Insoverwalter mit der Anfechtung durch.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#3

29.07.2020, 15:48

Dankeschön :wink2
Liebe Grüße

Sylvia

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