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§ 200 InsO

Verfasst: 28.07.2020, 11:49
von Hedi
Hallöchen,

was bedeutet es, wenn im Beschluss steht:

"Das Verfahren wird gemäß § 200 InsO nach Abhaltung des Schlusstermins und Verteilung des Erlöses aufgehoben"

Heißt es, dass nun die Wohlverhaltensphase beginnt?

Danke im Voraus für die Mühe!

LG

Re: § 200 InsO

Verfasst: 28.07.2020, 12:50
von paralegal6
dazu müsste es einen extra Beschluss geben

Der 200 meint nur, dass die Schlussverteilung war und das InsV zuende ist