Kurzarbeitergeld
Verfasst: 13.07.2020, 15:30
Wir sind Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren. Es greift für die Gehaltspfändung die Abtretungserklärung des Schuldners.
Jetzt bekommt der Schuldner teilweise Kurzarbeitergeld gezahlt, was auch auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen ist.
Der Arbeirgeber hat bei der Berechnung des pfändbaren Gehaltsanteils das KUG rausgerachnet, also als unpfändbar gekennzeichnet.
Ich bin der Meinung, dass die Abtretungserklärung des Schuldners auch das KUG beinhaltet, auch wenn es nicht wörtlich darin benannt ist, da er ja auch die "an deren Stelle tretende laufende Bezüge" abgetreten hat.
Wie ist eure Meinung dazu?
Jetzt bekommt der Schuldner teilweise Kurzarbeitergeld gezahlt, was auch auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen ist.
Der Arbeirgeber hat bei der Berechnung des pfändbaren Gehaltsanteils das KUG rausgerachnet, also als unpfändbar gekennzeichnet.
Ich bin der Meinung, dass die Abtretungserklärung des Schuldners auch das KUG beinhaltet, auch wenn es nicht wörtlich darin benannt ist, da er ja auch die "an deren Stelle tretende laufende Bezüge" abgetreten hat.
Wie ist eure Meinung dazu?