Insolvenz Vermieterpfandrecht

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Usi96
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#1

06.07.2020, 20:38

Hallo,

es geht um folgenden Fall: wir vertreten den Vermieter, für den wir die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet haben. Nun möchte der Vermieter nachträglich sein Vermieterpfandrecht beim IN-Verwalter geltend machen. Hätte das über die abgesonderte Befriedigung erfolgen müssen bzw. besteht irgendwie die Möglichkeit, das Vermieterpfandrecht jetzt noch geltend zu machen? Wie muss ich vorgehen, gibt es dafür eine spezielle Formulierung?

Ich habe das noch nie gemacht und weiß daher leider nicht, wie ich ansonsten die abgesonderte Befriedigung anzeigen müsste.

Kann mir jemand weiterhelfen? :angst
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paralegal6
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#2

07.07.2020, 08:09

Habt ihr denn zur Tabelle angemeldet ohne Aus-/Absonderung? War schon Prüftermin?
Wäre Par. 50 InsO
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Usi96
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#3

07.07.2020, 12:28

ja, ich habe ohne die Absonderung zur Tabelle angemeldet. Es wurde ein Insolvenzplan erlassen, daher gehe ich davon aus, dass der Prüftermin schon war.

Den § 50 inso habe ich mir angeguckt. Danke :) Reicht es denn aus, wenn ich auf § 50 Bezug nehme oder muss ich das Vermieterpfandrecht dem Insolvenzverwalter genau darlegen und beweisen?
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mücki
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#4

13.07.2020, 09:43

Guten Morgen,

Aus- und/oder Absonderungsrechte sollten mit der Forderungsanmeldung angemeldet werden und natürlich müssen diese auch nachgewiesen werden. Ob das nachträglich noch möglich ist, kann ich dir nicht sagen, hier hilft vielleicht ein Anruf beim InsVw, aber ich wüsste nicht, was dem entgegenstehen sollte.

Es wurde ein Insolvenzplan erlassen? Ein Insolvenzplan wird nicht erlassen. Die Gläubiger festgestellter Forderungen müssen diesem zustimmen. Gläubiger bestrittener Forderungen müssen meistens innerhalb einer im Plan definierten Ausschlussfrist Feststellungsklage erheben, da sie anderenfalls bei der Verteilung nicht berücksichtigt werden. Wenn der Plan also schon "durch" ist, könnt ihr auch kein Absonderungsrecht mehr geltend machen.
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