Wie melde ich eine Forderung im Insolvenzverfahren an?

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sh161
Kennt alle Akten auswendig
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#11

06.07.2020, 08:18

RefaJBC2015 hat geschrieben:
03.07.2020, 12:43
Habe jetzt die Gesamtforderung aller Hauptforderungen ins Formular eingetragen und bei Zinsen geschrieben siehe Forderungsaufstellung ...aus der ist ja alles zu entnehmen
Das wird so nicht funktionieren. Du musst jede HF mit den dazugehörigen Zinsen einzeln angeben.
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Riverside
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#12

06.07.2020, 14:57

In der Forderungsanmeldung sollte zumindest die Summe der Hauptforderungen, die Summe der Zinsen sowie die Summe der Kosten, sprich ein Betrag X sowie der Hinweis auf eine beigefügte Forderungsaufstellung stehen.

Sofern ein nachvollziehbares Forderungskonto (zB klare Zuordnung von Zinsbeträgen zu den jeweiligen Hauptforderungen) beigefügt wird, gibt es da nach meiner Erfahrung keine Probleme.
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paralegal6
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#13

07.07.2020, 00:24

Riverside hat geschrieben:
06.07.2020, 14:57
In der Forderungsanmeldung sollte zumindest die Summe der Hauptforderungen, die Summe der Zinsen sowie die Summe der Kosten, sprich ein Betrag X sowie der Hinweis auf eine beigefügte Forderungsaufstellung stehen.

Sofern ein nachvollziehbares Forderungskonto (zB klare Zuordnung von Zinsbeträgen zu den jeweiligen Hauptforderungen) beigefügt wird, gibt es da nach meiner Erfahrung keine Probleme.
Hätte ich so nicht durchgewunken. Muss ja eh alles belegt werden, da sind einzelne HF auch einfach übersichtlicher. Auf den Vordrucken steht eigentlich auch immer drauf 1 HF pro lfd. Nr. Hängt aber natürlich vom Prüfer ab ;)
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RefaJBC2015
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#14

07.07.2020, 12:15

Danke!
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Riverside
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#15

07.07.2020, 15:21

paralegal6 hat geschrieben:
07.07.2020, 00:24
Riverside hat geschrieben:
06.07.2020, 14:57
In der Forderungsanmeldung sollte zumindest die Summe der Hauptforderungen, die Summe der Zinsen sowie die Summe der Kosten, sprich ein Betrag X sowie der Hinweis auf eine beigefügte Forderungsaufstellung stehen.

Sofern ein nachvollziehbares Forderungskonto (zB klare Zuordnung von Zinsbeträgen zu den jeweiligen Hauptforderungen) beigefügt wird, gibt es da nach meiner Erfahrung keine Probleme.
Hätte ich so nicht durchgewunken. Muss ja eh alles belegt werden, da sind einzelne HF auch einfach übersichtlicher. Auf den Vordrucken steht eigentlich auch immer drauf 1 HF pro lfd. Nr. Hängt aber natürlich vom Prüfer ab ;)
Ich hab da in meiner Zeit als Insolvenzsachbearbeiterin auch immer rumgemeckert :mrgreen:

Allerdings sind das bei uns (Firma) oft mehrere bis viele Rechnungen, die dann nicht auf die Vordrucke passen … also mache ich ein ausführliches Forderungskonto. Vielleicht drückt man auch bei Firmen eher ein Auge zu als wenn ein Anwalt für Mandanten anmeldet.
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mücki
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#16

13.07.2020, 09:57

Riverside hat geschrieben:
07.07.2020, 15:21
Ich hab da in meiner Zeit als Insolvenzsachbearbeiterin auch immer rumgemeckert :mrgreen:

Allerdings sind das bei uns (Firma) oft mehrere bis viele Rechnungen, die dann nicht auf die Vordrucke passen … also mache ich ein ausführliches Forderungskonto. Vielleicht drückt man auch bei Firmen eher ein Auge zu als wenn ein Anwalt für Mandanten anmeldet.
Also bei uns wurde da auch unterschieden, allerdings nicht nach anwaltlicher Vertretung sondern danach wie umfangreich die Forderungen waren: Wenn jemand vier Titel hat, dann wurde schon erwartet, dass die einzeln im Formular aufgelistet werden wenn allerdings "Großgläubiger" mit einem Karton Rechnungen als Anlagen zur FOA kamen, hat bei uns immer der Hinweis auf das beigefügte Forderungskonto gereicht, schon allein, weil es ja unterschiedliche Zinsbeginne etc. gibt. Es wird sich dann auch keiner die Mühe machen, die Rechnungen alle einzeln abzuprüfen.
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Danine
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#17

22.03.2021, 09:21

Guten Morgen zusammen,
unserem Mandanten haben wir im März 2021 Kostenrechnungen übersandt. Letzte Aktivität in den Akten war 2014 bzw. 2019.
Nun kommt von InsoVerw. ein Schreiben, dass 2019 über das Vermögen unseres Mandanten das Insoverfahren eröffnet wurde. Verfahren wurde Februar 2021 aufgehoben. Verfahren läuft noch bis 2025.
Die Frage des Insoverw. ist nun, ob unsere Forderung gegenüber Mandant vor Eröffnung Insoverfahren entstanden sind.

Aus meiner Sicht ja nicht. Die Sache ruhte eben nur und dann endlich Rechnungsstellung.

Wie seht ihr das?
Vielen Dank vorab
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mücki
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#18

22.03.2021, 09:41

Ohne euch auf die Füße treten zu wollen: Wenn ihr die Akten so lange liegen lasst, ist das allein euer Problem. Die Gebührenansprüche der 2014er-Akte dürften verjährt sein, so sie nicht tituliert sind. Bei der 2019er-Akte kommt es darauf an, ob die Gebührenansprüche vor IE entstanden sind, wovon ich mal ausgehe. Dann handelt es sich ebenfalls um eine Tabellenforderung, die ihr hättet anmelden müssen. Entscheidend ist tatsächlich das Entstehen der Gebühren, nicht wann sie abgerechnet werden.
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paralegal6
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#19

22.03.2021, 09:56

Jupp, Ablage :)
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Danine
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#20

22.03.2021, 13:35

Habe mir das Schreiben vom InsoVerw. noch mal durchgelesen. Der schreibt am Ende, dass eine Anmeldung der Forderungen (also unserer Rechnungen, wenn ich das richtig verstehe) zur Insolvenztabelle nicht mehr möglich ist, aufgrund der Aufhebung des Verfahrens.

Sry, bin nicht so firm im Insolvenzrecht:
in meinen Worten: hätten wir unserer Mandantin die Rechnungen vor Eröffnung des Verfahrens übermittelt, wären die automatisch mit drin gewesen? ohne dass wir die extra anmelden?
Denn die Info das die Mandantin hier Insolvenz anmelden wollte, haben wir nicht erhalten...................
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