Kontopfändung lebt zwischen Ende der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung wieder auf
Verfasst: 25.06.2020, 06:32
Hallo,
folgendes Problem haben wir: Mandant hat ein P Konto auf dem im Jahre 2011 eine Pfändung einging, diese wurde später ruhend gestellt, da der Mandant Insolvenz angemeldet hatte. Nunmehr ist die Wohlverhaltensphase durch und es musste im Mai zuletzt der pfändbare Betrag an die Insolvenzverwalterin abgeführt werden. Über die Restschuldbefreiung wird noch entschieden und wird in den nächsten Wochen erteilt werden.
Das Problem ist jetzt, dass die Bank automatisch nach Ende der Wohlverhaltensphase die alte Pfändung auf dem Konto wieder hat aufleben lassen. Bei dieser Forderung handelt es sich um eine Forderung vor Insolvenzeröffnung, der Gläubiger hatte sie aber nicht zum Insolvenzverfahren angemeldet.
Nun ist das Konto seit Ende Mai wieder dicht und Mandant erhält dadurch daß es ein p- Konto ist nur den pfändungsfreien Betrag.
Was kann man hier jetzt tun?
Der Gläubiger wurde aufgefordert, die Pfändung zurückzunehmen, tut er aber nicht.
Da es sich nur um eine geringe Forderung von 70 euro handelt, wäre die Mandantin bereit, es zu zahlen. Das darf sie aber nicht, da sie dann einen Gläubiger bevorteilt und dann die Restschuldbefreiung in Gefahr ist.
Zudem wird von der Bank alles einbehalten bzw. geparkt, was über dem pfändungsfreien Betrag liegt. Derzeit sind das knapp über 2000 euro, obwohl die gepfändete Forderung nur bei 70 euro liegt.
Gibt es hier eine Möglichkeit einen Antrag bei Gericht zu stellen, dass der über den Pfändungsbetrag hinausgehende Betrag freigegeben werden kann und wenn ja wie stellt man diesen Antrag? Beim Vollstreckungsgericht?
Sorry ist ein wenig lang geworden, aber vielleicht hat jemand ja eine Idee
Danke
folgendes Problem haben wir: Mandant hat ein P Konto auf dem im Jahre 2011 eine Pfändung einging, diese wurde später ruhend gestellt, da der Mandant Insolvenz angemeldet hatte. Nunmehr ist die Wohlverhaltensphase durch und es musste im Mai zuletzt der pfändbare Betrag an die Insolvenzverwalterin abgeführt werden. Über die Restschuldbefreiung wird noch entschieden und wird in den nächsten Wochen erteilt werden.
Das Problem ist jetzt, dass die Bank automatisch nach Ende der Wohlverhaltensphase die alte Pfändung auf dem Konto wieder hat aufleben lassen. Bei dieser Forderung handelt es sich um eine Forderung vor Insolvenzeröffnung, der Gläubiger hatte sie aber nicht zum Insolvenzverfahren angemeldet.
Nun ist das Konto seit Ende Mai wieder dicht und Mandant erhält dadurch daß es ein p- Konto ist nur den pfändungsfreien Betrag.
Was kann man hier jetzt tun?
Der Gläubiger wurde aufgefordert, die Pfändung zurückzunehmen, tut er aber nicht.
Da es sich nur um eine geringe Forderung von 70 euro handelt, wäre die Mandantin bereit, es zu zahlen. Das darf sie aber nicht, da sie dann einen Gläubiger bevorteilt und dann die Restschuldbefreiung in Gefahr ist.
Zudem wird von der Bank alles einbehalten bzw. geparkt, was über dem pfändungsfreien Betrag liegt. Derzeit sind das knapp über 2000 euro, obwohl die gepfändete Forderung nur bei 70 euro liegt.
Gibt es hier eine Möglichkeit einen Antrag bei Gericht zu stellen, dass der über den Pfändungsbetrag hinausgehende Betrag freigegeben werden kann und wenn ja wie stellt man diesen Antrag? Beim Vollstreckungsgericht?
Sorry ist ein wenig lang geworden, aber vielleicht hat jemand ja eine Idee
Danke