Eingehungsbetrug bei Insolvenz

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Whiterose90
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#1

12.06.2020, 12:11

Hallo ihr Lieben,

ich habe hier eine Ex-Mandantin, die seit 2016 im Insolvenzverfahren ist und in 2020 neue Schulden gemacht hat (hat unsere Rechnung von Anfang 2020 nicht gezahlt).

Wie geht man bei so einem Fall jetzt am besten weiter vor? Als Nichtgläubiger können wir ja keine Restschuldbefreiung versagen lassen und die anderen Gläubiger kennen wir nicht.


Danke für jede Antwort und schon mal ein schönes Wochenende! :thx
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mücki
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#2

12.06.2020, 12:15

Hallo, deine Überschrift ist aber irreführend. :pfeif :mrgreen:

Da es sich bei eurer Forderung um eine Neuforderung handelt, die nicht am Insolvenzverfahren teilnimmt und daher auch nicht von einer eventuellen RSB betroffen ist, könnt ihr diese ganz normal titulieren und dann vollstrecken lassen. Allerdings wird das im Moment wenig Sinn machen, also die Vollstreckung, da evt. pfändbare Beträge ehe an den InsVw abgeführt werden müssen. Ihr könntet vorab mal versuchen, die Schuldnerin anzuschreiben und ihr mitteilen, dass eure Forderung nicht vom Insolvenzverfahren betroffen ist und daher auch nach Erteilung einer evt. beantragten RSB ungehindert vollstreckt werden kann. Vielleicht bringt das was. Große Hoffnungen mache ich euch allerdings nicht.
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Tigerle
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#3

12.06.2020, 12:26

War Euch bekannt, dass über das Vermögen der Mandantin ein Insolvenzverfahren läuft?
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#4

12.06.2020, 12:50

Whiterose90 hat geschrieben:
12.06.2020, 12:11
Hallo ihr Lieben,

ich habe hier eine Ex-Mandantin, die seit 2016 im Insolvenzverfahren ist und in 2020 neue Schulden gemacht hat (hat unsere Rechnung von Anfang 2020 nicht gezahlt).

Wie geht man bei so einem Fall jetzt am besten weiter vor? Als Nichtgläubiger können wir ja keine Restschuldbefreiung versagen lassen und die anderen Gläubiger kennen wir nicht.


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#5

12.06.2020, 12:51

Huch, verklickt.

Erst einmal vielen Dank für eure Antworten!

Nein, bei Mandatserteilung war es uns noch nicht bekannt, aber es kam jetzt bei der Inso-Recherche raus.

Der Anwalt meinte, es sei Eingehungsbetrug und deshalb könnte er der Schuldnerin die Restschuldbefreiung vermiesen. Ich sehe das aber anders. Oder?
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mücki
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#6

12.06.2020, 12:56

Eingehungsbetrug wäre es nur dann, wenn sie bei Eingehen der Verbindlichkeit gewusst hat, dass sie diese nicht bezahlen kann bzw. von Anfang vor hatte, diese nicht zu bezahlen, was vom Antragsteller bewiesen werden muss. Ein laufendes Insolvenzverfahren ist gerade kein Hinweis darauf, da während des Insolvenzverfahrens die (Alt-)Forderungen nicht mehr bedient werden und somit dem Schuldner auch "Luft" verschafft wird, z.B. ggf. notwendige Neuanschaffungen zu tätigen. Auch ist eine (ggf. sogar massive) Neuverschuldung während der Insolvenz nicht unbedingt ein Grund für eine Versagung der RSB (leider).

Wie hoch ist denn eure Forderung?
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#7

12.06.2020, 13:18

Unglaubliche 312,00 €. :auslach


Tja, da hätte der Anwalt mal lieber Kostenvorschuss genommen. Aber vielen lieben Dank!
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#8

12.06.2020, 13:28

Ja dann: Schreibt die Dame nochmal an und wenn Sie nicht reagiert, lasst ihr das Ganze titulieren.
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mücki
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#9

15.06.2020, 09:48

Eine Sache habe ich noch vergessen: Einen Antrag auf Versagung der RSB können nur Gläubiger stellen, die Forderungen angemeldet haben, § 290 Abs. 1 InsO. Damit wärt ihr dann nicht antragsberechtigt.
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#10

24.06.2020, 22:56

Oh, vielen lieben Dank für deine Mühe! Mahnbescheid wurde beantragt, bin gespannt, wie es weiter geht.
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