Hallo zusammen ,
ich hoffe sehr, ihr seid alle gesund.
Meine Frage heute dreht sich um einen Arrestbeschluss, der auf dem Konto eines Insolvenzschuldners lastet. Das Nachlassinsolvenzverfahren ist im März 2020 eröffnet, der Insolvenzschuldner ist im Juli 2004 verstorben. Es gibt ein Konto im Nachlass mit beträchtlichem Guthaben und einen seit 1997 darauf lastenden Arrestbeschluss in übersteigender Höhe.
Meine Frage dazu: Gibt es Fristen, in denen der Arrestbeschluss umgesetzt werden muss bzw. das gepfändete Guthaben vom Gläubiger eingezogen werden muss?
Könnt ihr mir helfen?
Liebe Grüße,
Jana
Nachlassinsolvenverfahren - Konto des Insolvenzschuldners - Arrestbeschluss
- mücki
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Der Sachverhalt ist imho unvollständig. Man kann zwar mit einem Arrestbeschluss Vermögenswerte "einfrieren", dieser ersetzt aber nicht den Vollstreckungstitel, denn nur mit diesem kann schlussendlich auch die Überweisung der gepfändeten Forderung beantragt werden. Über einen so langen Zeitraum behält der Arrestbeschluss jedenfalls keine Wirkung, da er eben nur der vorläufigen Sicherung dient.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch