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Forderungsanmeldung von Nöten, aber noch kein Titel vorhanden

Verfasst: 02.04.2020, 11:55
von MrsLittletall
Hallöchen!

Ich habe folgende Frage:

Wir haben einen Fall, in dem wir für unsere Mandantin einen Rechtsstreit geführt haben. Sie war die Beklagte und es ging um eine Zahnarztrechnung. Es wurde dann ein Vergleich abgeschlossen, der die Forderung ein wenig drückte und sie außerdem dazu verpflichtete, die kompletten Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu zahlen.

Der Klägeranwalt hat seine Forderung ganz normal ins Kostenfestsetzungsverfahren gebracht und einen KFB erhalten, aber wir als Beklagtenvertreter haben natürlich keinen KFB gemacht, sondern einfach nur eine Rechnung gestellt, in der wir der Mandantin sogar entgegengekommen sind.

Leider hat diese die vereinbarten Raten abgebrochen und nach mehreren Erinnerungen haben wir jetzt die Meldung auf dem Tisch, dass sie in Insolvenz ist.

Können wir einfach nur unsere Rechnung einreichen zur Anmeldung oder müssen wir erstmal unsere Kosten gegen die eigene Partei festsetzen lassen? Da die Anmeldung bis zum 21.04.2020 vorgenommen werden muss, könnte das ein wenig knapp sein...

Vielen Dank für eure Antworten.

Re: Forderungsanmeldung von Nöten, aber noch kein Titel vorhanden

Verfasst: 02.04.2020, 12:37
von sunshine24
Hallo,

die Rechnung reicht aus. Ich hatte so einen Fall auch schon und habe einfach nur die Rechnung mitgeschickt. Gab keine Beanstandung.

Re: Forderungsanmeldung von Nöten, aber noch kein Titel vorhanden

Verfasst: 03.04.2020, 08:36
von MrsLittletall
Gut, vielen Dank. Dann schicke ich lediglich die Rechnung mit.