Zusammenrechnungsantrag als Treuhänder in WVP stellen

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
Benutzeravatar
chitta1981
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 08.04.2009, 11:41
Beruf: Insolvenzsachbearbeiterin
Software: RA-Micro
Wohnort: Bad Friedrichshall

#1

06.03.2020, 10:42

Hallo,

über das Vermögen des Schuldners wurde 2016 das insolvenzverfahren eröffnet, im Jahr 2019 wurde das Verfahren aufgehoben, der Schuldner befindet sich aktuell in der Wohlverhaltensphase und mein Chef ist jetzt Treuhänder.

Der Schuldner hat mir nun mitgeteilt, dass er zwischenzeitlich einer Haupt- und einer Nebentätigkeit nachgeht, weshalb ich einen Zusammenrechnungsantrag stellen möchte. Bislang habe ich das aber nur immer im eröffneten Verfahren gemacht, diese habe ich immer auf § 36 Abs. 4 Satz 2 InsO gestützt, aber da steht, dass der Insolvenzverwalter antragsberechtigt ist, aber dieses Amt ist ja aufgehoben und mein Chef ist zwischenzeitlich Treuhänder.

Deshalb bin ich zu der Frage gekommen, ob ich den Antrag auf einen anderen § stützen muss oder ob das keine Rolle spielt, dass wir nur noch Treuhänder sind. :nachdenk
Antworten