Begründung für Forderung aus unerlaubter Handlung
Verfasst: 06.02.2020, 14:28
Liebe Kollegen,
wir haben hier eine nachträgliche Forderungsanmeldung aus unerlaubter Handlung.
Soweit so, so logisch. Nun das Kuriosum: Bei dem Gläubiger handelt es sich um den Schuldnerberater, der den Schuldner bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterstütz hat. Die unerlaubte Handlung begründet er mit einer beigefügten Honorarvereinbarung. In dieser steht:
„Ich, -Schuldnername-vereinbare Raten für die Rg. …. Sollte ich meine Zahlungen nicht leisten, kann die dann noch offene Forderung als unerlaubte Handlung in meinem Insolvenzverfahren angemeldet werden.“
Hattet ihr so einen Fall schon mal? Dass die Forderung angemeldet wird, ist ja logisch. Aber ist das als Begründung für eine eine unerlaubte Handlung ausreichend? Dem Gläubiger war als Schuldnerberater, welcher die Insolvenzeröffnung unterstütz hat, ja bekannt, dass die Rechnung wohl eher nicht bezahlt wird – und der Schuldner hat ihm da ja auch nix vorgemacht.
VG
Andrea
wir haben hier eine nachträgliche Forderungsanmeldung aus unerlaubter Handlung.
Soweit so, so logisch. Nun das Kuriosum: Bei dem Gläubiger handelt es sich um den Schuldnerberater, der den Schuldner bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterstütz hat. Die unerlaubte Handlung begründet er mit einer beigefügten Honorarvereinbarung. In dieser steht:
„Ich, -Schuldnername-vereinbare Raten für die Rg. …. Sollte ich meine Zahlungen nicht leisten, kann die dann noch offene Forderung als unerlaubte Handlung in meinem Insolvenzverfahren angemeldet werden.“
Hattet ihr so einen Fall schon mal? Dass die Forderung angemeldet wird, ist ja logisch. Aber ist das als Begründung für eine eine unerlaubte Handlung ausreichend? Dem Gläubiger war als Schuldnerberater, welcher die Insolvenzeröffnung unterstütz hat, ja bekannt, dass die Rechnung wohl eher nicht bezahlt wird – und der Schuldner hat ihm da ja auch nix vorgemacht.
VG
Andrea