Forderungsanmeldung Mandant meldet sich nicht

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Ging
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#1

04.02.2020, 10:13

Guten Morgen zusammen,

die Frist zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren läuft in Kürze ab. Wir haben den Mandanten schon mehrfach angeschrieben, ob er selbst anmelden will oder wir das machen sollen. Ihm wurde das Formular zur Anmeldung übersandt und auch die Hinweise, die der Inso-verwalter immer mitschickt. Auch wurde er auf die Frist mehrfach hingewiesen. Reaktion gleich 0. Eine Vollmacht liegt uns auch nicht vor.

Ich würde die Forderung jetzt nicht anmelden. Mein Chef wird allerdings etwas nervös und meint, dass vlt aus der Nebenpflicht des Anwalts die Forderung doch angemeldet werden müsste. Was haltet Ihr davon?

:thx

VG Ging
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#2

04.02.2020, 10:20

Wenn ihr keine Vollmacht für das Insolvenzverfahren habt, könnt ihr auch nichts anmelden.
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Adora Belle
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#3

04.02.2020, 10:20

Nebenpflicht neben welcher Hauptpflicht?
Ging
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#4

04.02.2020, 10:21

Nebenpflicht vom Anwaltsvertrag
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AliceImWunderland
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#5

04.02.2020, 10:30

Ihr habt keinen Auftrag von Eurem Mandanten, die Forderung anzumelden. Also sehe ich auch keine Pflicht dazu. Eure Pflicht war es, den Mandanten auf die Frist zur Forderungsanmeldung hinzuweisen. Das habt Ihr getan.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#6

04.02.2020, 11:37

Mal abgesehen davon, dass ich das so sehe wie meine Vorschreiber...wenn dein Chef nervös wird, könntet Ihr ja mal freundlich beim Insolvenzverwalter nachfragen, ob die Anmeldung vielleicht schon durch den Mdt selbst erfolgt ist (auch wenn dieser nicht verpflichtet ist euch Auskünfte zu geben und dies in der Regel auch nicht tut).

Mal abgesehen davon, könnte die Forderung rein theoretisch ja auch nachträglich noch angemeldet werden. Kostet dann halt nur was, ist aber nicht Euer Verschulden dann.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#7

04.02.2020, 13:11

Schreiben an den Mandanten, wenn er sich bis zum xy nicht gemeldet hat, werdet ihr die Forderung nicht anmelden.
Ging
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#8

06.02.2020, 15:17

Vielen Dank für die Antworten.
Habe meinen Chef überzeugt, dass alles ok ist und er keine Nebenpflichten o.ä. hat und keine Anmeldung gemacht werden muss, solange kein Auftrag/Vollmacht da ist. Mdt wird jetzt letztmalig nochmals auf alles hingewiesen und dann ist gut.
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