vorläufige Insolvenzverwaltung
Verfasst: 19.12.2019, 15:43
Hallo Zusammen, ich bin nicht so fit im Insolvenzverfahren und bräuchte mal Eure Hilfe:
Ich habe von unserer Mandantin Unterlagen über noch offene Forderungen aus dem Jahr 2015 und 2016 erhalten.
Im Jahr 2017 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. In dem Beschluss ist auch angegeben, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt sind.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird sich voraussichtlich bis Mitte 2020 hinziehen. Der Insolvenzverwalter teilt mit, dass er auf die Einrede der Verjährung bis Mitte 2020 verzichtet.
Muss ich die Forderungen jetzt noch titulieren oder nicht?
Vielen Dank für Eure Hilfe. Gruß haribo
Ich habe von unserer Mandantin Unterlagen über noch offene Forderungen aus dem Jahr 2015 und 2016 erhalten.
Im Jahr 2017 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. In dem Beschluss ist auch angegeben, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt sind.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird sich voraussichtlich bis Mitte 2020 hinziehen. Der Insolvenzverwalter teilt mit, dass er auf die Einrede der Verjährung bis Mitte 2020 verzichtet.
Muss ich die Forderungen jetzt noch titulieren oder nicht?
Vielen Dank für Eure Hilfe. Gruß haribo