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Insolvenz Mieter - Kaution verrechnen?

Verfasst: 04.11.2019, 15:34
von Aelizia
Hallo zusammen :wink1

Der Mieter unserer Mandantin befindet sich im Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Forderung (rückständige Miete + Nebenkostennachzahlung) habe ich angemeldet. Der Betrag ist für den Ausfall festgestellt.

Nun schreibt mir der Insolvenzverwalter, dass ich die Forderung um die gezahlte Mietkaution reduzieren soll. Muss ich die Kaution wirklich von der angemeldeten Forderung in Abzug bringen? Das Mietverhältnis besteht ja weiterhin.

Re: Insolvenz Mieter - Kaution verrechnen?

Verfasst: 06.11.2019, 12:01
von Riverside
Das wäre mir neu.

Die Mieten und NK-Nachzahlung waren ja fällig und damit zum Anmelden berechtigt (wieso eigentlich nur für den Ausfall?). Kaution wäre ja erst bei Ende des Mietverhältnisses fällig zur Aus/Rückzahlung :kopfkratz

Re: Insolvenz Mieter - Kaution verrechnen?

Verfasst: 06.11.2019, 12:46
von Aelizia
Festgestellt 'für den Ausfall' evtl. weil eben die Kaution noch im Raum steht?

Ich habe in der Zwischenzeit etwas weiter recherchiert ... hätte ich für die Mietkaution ein Absonderungsrecht geltend machten müssen??

Re: Insolvenz Mieter - Kaution verrechnen?

Verfasst: 06.11.2019, 14:26
von Riverside
Müsste der Vermieter dann nicht erstmal das Vermieterpfandrecht geltend machen auf die Kaution, sonst fällt der eventuelle Anspruch doch in die Insolvenzmasse … ich glaub, ich bin schon zu lang raus aus dem Insolvenzzeugs

Re: Insolvenz Mieter - Kaution verrechnen?

Verfasst: 06.11.2019, 17:13
von Aelizia
Ich hatte halt die Kaution bei der Anmeldung überhaupt nicht auf dem Schirm :sad: sowas blödes.

Vielleicht kann jemand was dazu sagen, was ich nun beachten muss? Und ob ich die Kaution überhaupt auf die Forderung anrechnen muss.

Re: Insolvenz Mieter - Kaution verrechnen?

Verfasst: 08.11.2019, 10:24
von paralegal6
Wurde das Mietverhältnis freigegeben? Sonst sind es ja Masseschulden.
Ansonsten ist es besser wenn du die Aufrechnung erklärst, da die Kaution ansonsten der Verwalter nach Beendigung des InsV von dir Fordern kann weil es Vermögen des Schuldners ist. Dann rechnest du nur halt später auf, hat sich also beides nicht viel.

Re: Insolvenz Mieter - Kaution verrechnen?

Verfasst: 11.11.2019, 10:10
von Aelizia
Freigegeben ist das Mietverhältnis nicht.
Aber das Mietverhältnis besteht ja auch weiterhin. Dann müsste man den Mieter nach Aufrechnung auffordern, die Kaution wieder 'aufzufüllen'?
Das leuchtet mir nicht so richtig ein.