Zinsen Insolvenzverfahren
Verfasst: 23.10.2019, 11:21
Hallo, in einem Gesamtvollstreckungsverfahren haben wir 1998 (!) Forderungen in Gesamthöhe von umgerechnet ca. 430.000,00 € angemeldet. Gemäß der Berichte des Gesamtvollstreckungsverwalters hat er das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerinnen in Höhe von mehr als 3 Mio. € (!) wohl genau seitdem in Tagesgeldkonten angelegt und hieraus natürlich Zinsen erwirtschaftet. In seinen Berichten hat er lediglich den Kontostand des Festgeldkontos mitgeteilt, jedoch keine Unterscheidung, welche Beträge hiervon Festgeld sind und welche Teile hieraus Zinsen.
Unsere Mandantschaft, für die wir die Feststellung der Forderungen über den BGH erfolgreich erstreiten können, geht davon aus, dass ihr Zinsen aus der angemeldeten Forderung zustehen. Ich finde hier gar nichts. Soweit ich weiß, kriegt man keine weiteren Zinsen nach der Forderungsanmeldung, aber wie ist es mit dem Sonderfall, dass ein doch relativ hohes Vermögen der Schuldnerinnen weiteres Vermögen erwirtschaftet. Kann man dann doch Zinsen geltend machen? Wenn ja, aufgrund welcher Vorschrift?
Vielen Dank.
LG tobischmackebatz
Unsere Mandantschaft, für die wir die Feststellung der Forderungen über den BGH erfolgreich erstreiten können, geht davon aus, dass ihr Zinsen aus der angemeldeten Forderung zustehen. Ich finde hier gar nichts. Soweit ich weiß, kriegt man keine weiteren Zinsen nach der Forderungsanmeldung, aber wie ist es mit dem Sonderfall, dass ein doch relativ hohes Vermögen der Schuldnerinnen weiteres Vermögen erwirtschaftet. Kann man dann doch Zinsen geltend machen? Wenn ja, aufgrund welcher Vorschrift?
Vielen Dank.
LG tobischmackebatz