Zinsen Insolvenzverfahren

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schmackebatz
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#1

23.10.2019, 11:21

Hallo, in einem Gesamtvollstreckungsverfahren haben wir 1998 (!) Forderungen in Gesamthöhe von umgerechnet ca. 430.000,00 € angemeldet. Gemäß der Berichte des Gesamtvollstreckungsverwalters hat er das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerinnen in Höhe von mehr als 3 Mio. € (!) wohl genau seitdem in Tagesgeldkonten angelegt und hieraus natürlich Zinsen erwirtschaftet. In seinen Berichten hat er lediglich den Kontostand des Festgeldkontos mitgeteilt, jedoch keine Unterscheidung, welche Beträge hiervon Festgeld sind und welche Teile hieraus Zinsen.
Unsere Mandantschaft, für die wir die Feststellung der Forderungen über den BGH erfolgreich erstreiten können, geht davon aus, dass ihr Zinsen aus der angemeldeten Forderung zustehen. Ich finde hier gar nichts. Soweit ich weiß, kriegt man keine weiteren Zinsen nach der Forderungsanmeldung, aber wie ist es mit dem Sonderfall, dass ein doch relativ hohes Vermögen der Schuldnerinnen weiteres Vermögen erwirtschaftet. Kann man dann doch Zinsen geltend machen? Wenn ja, aufgrund welcher Vorschrift?
Vielen Dank.
LG tobischmackebatz
schmackebatz
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#2

23.10.2019, 14:34

P.S. wir KONNTEN die Feststellung der Forderung vor dem BGH, Leitsatzurteil vom 05.07.2018, erfolgreich erstreiten.
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paralegal6
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#3

24.10.2019, 17:20

Zinsen sind nachrangige Forderungen und werden erst befriedigt wenn alle anderen gezahlt wurden. Ich denke mal, die Höhe der bevorrechtigten und normalen Ford. ist höher als 3 oder 4 Millionen? Die Höhe der erwirtschafteten Zinsen kannst du dir ja in etwa selbst ausrechnen, wobei ich zurzeit eher glaube, dass man “Strafe“ zahlen muss anstatt Zinsen zu erhalten
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#4

24.10.2019, 17:39

PS: Meinen Gesetztestext habe ich leider irgendwann 2002 entsorgt, sicher findet google noch was, ich habe aber eher Konkurse gemacht, meine aber das war ähnlich. Nachtägliche Anmeldung ist § 14 GesO
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schmackebatz
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#5

25.10.2019, 11:15

Verrückterweise ist wahrscheinlich sogar das Gegenteil der Fall. Die Gesamtforderungen gegen die Schuldnerinnen sind ausweislich der Zwischenberichte des Insolvenzverwalters um einiges niedriger als das noch vorhandene Vermögen. Müssten unsere Mandanten dann nicht tatsächlich sogar Zinsen auf ihre seit mehr als 20 Jahren bestehende Forderung erhalten?
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paralegal6
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#6

26.10.2019, 10:17

Wurde denn die HF schon vollumfänglich beglichen? Das GesV läuft ja schon einige Jahre, da zieht sich der Verwalter zuerst natürlich für 20 Jahre Vergütung raus, mal schauen was dann noch übrig ist. Ansonsten würdet ihr Zinsen bekommen
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schmackebatz
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#7

31.10.2019, 11:54

Sorry für die späte Antwort. Dann können wir also lediglich abwarten, ob und wann der GesV das Verfahren beendet und wie ...
Vielen Dank, klingt aber schon gut, dass unsere Mandanten Zinsen bekommen könnten. Bin gespannt
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