Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum folgenden Fall:
A GmbH schließt mit B GmbH im Jahr 2010 einen Getränkebelieferungsvertrag. Im Jahr 2017 schließen die beiden Parteien zum Vertrag aus dem Jahr 2010 einen Nachtrag.
Nun hält sich die B GmbH nicht mehr an den Vertrag und bei der Kündigung des Vertrags fällt A GmbH auf, dass B GmbH bereits im Jahr 2016 aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wurde. Hierüber wurde A GmbH nicht informiert und der Geschäftsführer der B GmbH hat den Nachtrag im Namen der bereits aufgelösten GmbH im Jahr 2017 noch abgeschlossen.
Kann man hier von der Haftung des Geschäftsführers der B GmbH ausgehen, da er den Nachtrag im Namen der B GmbH unterschrieben hat, obwohl es die GmbH nicht mehr gegeben hat?
für Eure Antworten!