Hallo Ihr Lieben,
ich benötige mal euren Rat.
Unsere Mandantin war Inhaberin eines kleinen Unternehmens.(normaler Gewerbetreibender). Sie hat ihre Geschäftstätigkeit Ende 2016 eingestellt.
2015 haben wir für sie eine Forderung außergerichtlich gegen die Schuldnerin geltend gemacht.
Schuldner hat im Wege der Ratenzahlung gesamte Forderung in 2015 beglichen.
2018 wurde über das Vermögen der Schuldnerin Insolvenz eröffnet. Nun bekommt unsere Mandnatin ein Schreiben, Anfechtung, Sie soll die Gesamtsumme x zurück bezahlen. Das Unternehmen der Schuldnerin wurde ja aber 2016 aufgelöst.
Ich sage, keine Rückzahlung möglich, aber liege ich damit richtig ???? und gibt es da eventuell eine Rechtsprechung bzw. Rechtsgrundlage. Leider habe ich bei Mr. google nichts passendes gefunden.
Über Meinungen wäre ich dankbar
Liebe Grüße
Insolvenzanfechtung
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 41
- Registriert: 05.10.2011, 14:50
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1993
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Nach meiner Meinung ist das eine Frage für einen RA. Zumal auch zu klären ist, dass eure Vergütung für die rechtliche Beratung zu zahlen ist.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 41
- Registriert: 05.10.2011, 14:50
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
das sehe ich nicht so, denn wir Refas befassen uns sehr oft selbst mit solchen Fragestellungen, zumindest ist es mein Anspruch an mich selbst auch mal eine "schwierigere Sache" zu bearbeiten.Feldhamster hat geschrieben: ↑25.09.2019, 15:33Nach meiner Meinung ist das eine Frage für einen RA. Zumal auch zu klären ist, dass eure Vergütung für die rechtliche Beratung zu zahlen ist.
Leider hilft mir deine Antwort nicht wirklich weiter.
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12465
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Ich kann dir da leider auch nicht wirklich helfen, aber ich schmeiß mal einen Gedanken rein (und schiebe den Beitrag nach oben):
Ich habe da mal was gehört, dass Zahlungen nur in einem gewissen Zeitraum vom Insoverwalter zurückgefordert werden können. Mir ist was von einem halben Jahr (vor Eröffnung des Verfahrens) erinnerlich. Aber sicher bin ich nicht. Ist schon ewig her. Da muss noch jemand mitdenken.
Ich habe da mal was gehört, dass Zahlungen nur in einem gewissen Zeitraum vom Insoverwalter zurückgefordert werden können. Mir ist was von einem halben Jahr (vor Eröffnung des Verfahrens) erinnerlich. Aber sicher bin ich nicht. Ist schon ewig her. Da muss noch jemand mitdenken.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6851
- Registriert: 14.01.2016, 15:59
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin in einer Rechtsabteilung
Hilft Dir das hier weiter?
https://www.noerr.com/de/newsroom/News/ ... t-getreten
Er kann bis zu vier Jahren Geld zurückfordern, vor der Reform waren es zehn Jahre. Entweder die Mandantin zahlt und meldet das Geld dann als Insolvenzforderung an oder Eure Mandantin muss gerichtlich gegen den Insolvenzverwalter vorgehen bzw. sich von diesem verklagen lassen.
https://www.noerr.com/de/newsroom/News/ ... t-getreten
Er kann bis zu vier Jahren Geld zurückfordern, vor der Reform waren es zehn Jahre. Entweder die Mandantin zahlt und meldet das Geld dann als Insolvenzforderung an oder Eure Mandantin muss gerichtlich gegen den Insolvenzverwalter vorgehen bzw. sich von diesem verklagen lassen.
Liebe Grüße
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
- Riverside
- Die KatastroFee
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3875
- Registriert: 21.06.2013, 10:04
- Beruf: ReFa /Rechtsabteilung
- Wohnort: Oberpfalz
GVZ-Schickerin hat geschrieben: ↑26.09.2019, 16:20Hilft Dir das hier weiter?
https://www.noerr.com/de/newsroom/News/ ... t-getreten
Er kann bis zu vier Jahren Geld zurückfordern, vor der Reform waren es zehn Jahre. Entweder die Mandantin zahlt und meldet das Geld dann als Insolvenzforderung an oder Eure Mandantin muss gerichtlich gegen den Insolvenzverwalter vorgehen bzw. sich von diesem verklagen lassen.
Sehe ich leider auch so und es ärgert mich jedes Fall, wenn wir so einen Fall haben.
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6851
- Registriert: 14.01.2016, 15:59
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin in einer Rechtsabteilung
Wir halten es mittlerweile so, wenn noch etwas Geld vom Schuldner rein kam oder Ratenzahlung vereinbart war und auch etwas gezahlt wurde, dass wir gar nicht erst anmelden. Zwingen kann uns ja niemand die Forderung anzumelden. Die meisten Schuldner haben auch keine ordentliche Buchführung, so dass es klappen kann.Riverside hat geschrieben: ↑27.09.2019, 11:00GVZ-Schickerin hat geschrieben: ↑26.09.2019, 16:20Hilft Dir das hier weiter?
https://www.noerr.com/de/newsroom/News/ ... t-getreten
Er kann bis zu vier Jahren Geld zurückfordern, vor der Reform waren es zehn Jahre. Entweder die Mandantin zahlt und meldet das Geld dann als Insolvenzforderung an oder Eure Mandantin muss gerichtlich gegen den Insolvenzverwalter vorgehen bzw. sich von diesem verklagen lassen.
Sehe ich leider auch so und es ärgert mich jedes Fall, wenn wir so einen Fall haben.
Liebe Grüße
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3050
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
War die Schuldnerin da denn schon erkennbar zahlungsunfähig?
- Riverside
- Die KatastroFee
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3875
- Registriert: 21.06.2013, 10:04
- Beruf: ReFa /Rechtsabteilung
- Wohnort: Oberpfalz
Wir hatten das vor einer Weile, die Forderung war schon 3 Jahre bezahlt, Akte bei uns geschlossen > Post vom Insolvenzverwalter mit Aufforderung zur RückzahlungGVZ-Schickerin hat geschrieben: ↑27.09.2019, 13:48Wir halten es mittlerweile so, wenn noch etwas Geld vom Schuldner rein kam oder Ratenzahlung vereinbart war und auch etwas gezahlt wurde, dass wir gar nicht erst anmelden. Zwingen kann uns ja niemand die Forderung anzumelden. Die meisten Schuldner haben auch keine ordentliche Buchführung, so dass es klappen kann.Riverside hat geschrieben: ↑27.09.2019, 11:00GVZ-Schickerin hat geschrieben: ↑26.09.2019, 16:20Hilft Dir das hier weiter?
https://www.noerr.com/de/newsroom/News/ ... t-getreten
Er kann bis zu vier Jahren Geld zurückfordern, vor der Reform waren es zehn Jahre. Entweder die Mandantin zahlt und meldet das Geld dann als Insolvenzforderung an oder Eure Mandantin muss gerichtlich gegen den Insolvenzverwalter vorgehen bzw. sich von diesem verklagen lassen.
Sehe ich leider auch so und es ärgert mich jedes Fall, wenn wir so einen Fall haben.
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!